RRX: Langenfeld fordert eigenen Haltepunkt

Mit einer fristwahrenden Klage gegen den RRX-Planfeststellungsbeschluss hält sich die Stadt Langenfeld Optionen für einen weitergehenden Klageweg offen, in dessen Verlauf sie die ins Verfahren eingebrachten Forderungen einzuklagen versuchen könnte. Die Prüfung dazu dauert an.

Am 25. März 2019 wurde durch das Eisenbahnbundesamt der Planfeststellungsbeschluss für den Rhein-Ruhr-Express im Stadtgebiet von Langenfeld gefasst.

Die Stadt Langenfeld hatte im dem seit 2012 laufenden Planfeststellungsverfahren mehrfach Stellungnahmen abgegeben und hierin die Prüfung der Einrichtung eines Haltepunktes in Langenfeld und einen verbesserten Schallschutz entlang der betroffenen Bahnstrecken eingefordert.

Der nun ergangene Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt vor allem in den zuvor genannten Punkten nicht die Forderungen als Stadt Langenfeld. Aus diesem Grund hat die Stadt fristwahrend beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt.

Derzeit wird der Beschluss umfassend auf seine Rechtmäßigkeit und etwaige Ansprüche der Stadt Langenfeld geprüft. Hierzu sind die Verfahrensunterlagen zur Einsichtnahme vom Eisenbahnbundesamt angefordert worden. Bis Ende Juni müsste eine weitergehende Klage seitens der Stadt Langenfeld vorbereitet werden. Die juristische Prüfung dauert an.

Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zum Rhein-Ruhr-Express findet für die Bürgerinnen und Bürger ab dem 20. Mai 2019 bis einschließlich 3. Juni 2019 im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz (Raum 287) statt.

Auf der Internetseite der Stadt Langenfeld (www.langenfeld.de) ist der Link zu dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zu finden.

Quelle: Stadt Langenfeld

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