Die Straße Am Schlangenberg wurde durch die Stadt Langenfeld zu einer Fahr-radstraße umgewidmet. Grundlage hierfür ist der Beschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss vom 17. Januar 2019.
Da das Fahrrad auf dieser Straße die dominierende Verkehrsart ist, lässt die Verwaltungsvereinbarung zur Straßenverkehrsordnung die Einrichtung einer Fahrradstraße zu. Die nahe gelegene Unterführung ist eine wichtige Verbin-dungsachse innerhalb von Richrath. Sie wird stark von Schülern frequentiert, aber auch von Besuchern des Ortszentrums an der Kaiserstraße.
Mit der Fahrradstraße gehen folgende Regeln einher:
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht be-nutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Durch ein Zusatzzeichen wird die Straße Am Schlangenberg für Anlieger freigegeben. Die beschilderung und Markierung wird in diesen Tagen vorgenommen. Die Stadt Langenfeld wird das Verkehrsverhalten begleiten und beobachten. Außerdem steht das Referat für Umwelt, Verkehr und Tiefbau unter der Nummer 02173 / 794 5301 gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Unabhängig von der Art der Verkehrsführung bittet die Stadt Langenfeld alle Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer um gegenseitige Rücksicht. Besonders der Kurvenbereich nahe der Hildener Straße ist schwer einsehbar. Aus diesem Grund sollten auch Radfahrer die Kurve nicht schneiden und nur mit maßvollem Tempo befahren.
In den Sommerferien saniert der Landesbetrieb Straßenbau NRW große Teile der Hildener Straße zwischen Winkelsweg und Rietherbach. In diesem Zuge wird auch der geplante Stichweg zwischen Am Schlangenberg und Hildener Straße realisiert.
Quelle: Stadt Langenfeld