Stadt sucht Unterstützung zur Bundestagswahl
Die Stadt sucht für die Bundestagswahl Ende September 2021 noch Wahlhelfer*nnen zur Unterstützung in den Wahllokalen. Interessierte können sich also bewerben.
Wer kann das Amt übernehmen?
Wahlhelfer*in kann werden, wer am Tag der Wahl selbst wahlberechtigt, also am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Was gehört zu den Aufgaben?
Zu den Aufgaben in den Wahllokalen gehören u.a. die Überprüfung der Wahlberechtigung der Wähler, die Ausgabe der Stimmzettel, das Überwachen des Wahlgeschäftes und das Auszählen der Stimmen. Die Wahlhelfer*innen treffen sich am Wahltag, 26. September 2021 um 7.30 Uhr, im zugeteilten Wahllokal. Gewählt wird in der Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, danach werden die Stimmen ausgezählt. Üblicherweise wird der Wahltag in zwei Schichten eingeteilt, sodass nicht alle Wahlhelfer*innen den gesamten Tag anwesend sein müssen. Die Einteilung erfolgt durch den Wahlvorsteher.
Zu den Aufgaben bei der Briefwahl gehören das Öffnen der Wahlbrief- und Stimmzettelumschläge, die Überprüfung des Wahlscheins auf Vollständigkeit und das Auszählen der Stimmen. Die Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken treffen sich um 16.30 Uhr in den zugeteilten Räumen des Rathauses und ab 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt.
Interesse, dann hier bewerben
Für den Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten die Kräfte ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 60 Euro.Das Wahlamt der Stadt Langenfeld versucht Wünsche zum Einsatzort und einen gemeinsamen Einsatz mit anderen Wahlhelfer*innen zu berücksichtigen, kann dies allerdings nicht garantieren. Selbstverständlich werden die vorgegebenen Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen umgesetzt.
Bewerbungen (schriftlich oder Email) an: Stadt Langenfeld, Wahlamt, Konrad-Adenauer-Platz 1, Telefon 02173/794-1136, Email wahlamt@langenfeld.de
Foto: pixabay/webandi
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