Streit um Gesetz für Verdeckte Ermittler: Was sollen V-Leute noch dürfen?

Polizei-Bund: „Das spielt Schwerkriminellen in die Hände – Vertrauenspersonen werden gefährdet“

Die Bundesregierung hat am 13. März 2024 einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation verabschiedet. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die „Bedeutung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen“ für den Einsatz von Vertrauenspersonen, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität. Der Entwurf sieht vor allem strengere Regeln für den Einsatz von V-Personen vor, einschließlich einer richterlichen Kontrolle und Berichtspflichten.

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Kritiker, darunter der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Generalstaatsanwaltschaften, bemängeln jedoch die Einschränkungen und potenzielle Risiken des Gesetzes.

Insbesondere die Vorschriften zur Begrenzung des Einsatzes von Vertrauenspersonen und die erweiterte Offenlegungspflicht stoßen auf Widerstand. Experten warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Effektivität der Strafverfolgung und sehen den Entwurf als Zugeständnis an demokratiefeindliche Gruppierungen und kriminelle Parallelgesellschaften.

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Trotz der kontroversen Debatte und der Kritik seitens verschiedener Interessengruppen wurde der Gesetzesentwurf vom Bundesjustizministerium verabschiedet, was zu weiteren Diskussionen über den angemessenen Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen in der Strafverfolgung führt.

 

Quelle: BDK / BMJ

Foto:  R.+R. Skitterians/Pixabay

 


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