
Um das einst so „heiße Eisen“ ist es still geworden. Doch begraben ist der Streit noch lange nicht: Seit mittlerweile 19 Jahren kämpfen anliegende Städte, Bewohner und die Bürgerinitiative „Stopp Bayer-CO-Pipeline“ gegen eine Kohlenmonoxid-Rohrleitung der früheren Bayer Material Science AG, heute Covestro Deutschland AG aus Leverkusen. Die Bürgerinitiative traf sich am 20. Februar 2026 zur alljährlichen Mahnwache an der Ecke Richrather Straße / Salzmannweg in Hilden – es ist der Jahrestag des Planfeststellungsbeschlusses durch die Bezirksregierung von 2007.
Die 67 Kilometer lange Trasse verbindet die Chemiewerke in Krefeld-Uerdingen und Dormagen und verläuft unterirdisch durch Teile des Kreises Mettmann sowie Solingen und Düsseldorf-Süd. Kohlenmonoxid wird zur Kunststoffproduktion benötigt, ist aber ein giftiges Gas. Daher befürchten die Gegner eine Gefahr für die Bevölkerung.
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Kein Gefahren-Plan, ungeklärte Fragen
Juristisch sind allerdings bereits Fakten geschaffen worden: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat Ende Januar 2025 die letzten beiden noch anhängigen Klageverfahren der Stadt Hilden gegen den Planfeststellungsbeschluss „rechtskräftig abgeschlossen“, wie es in der Mitteilung heißt. „Damit sind sämtliche Verfahren in Sachen CO-Pipeline erfolglos geblieben.“
War’s das also jetzt? Kann die Rohrleitung nun nach jahrelangem Rechtsstreit in Betrieb gehen?
Nein, meint Dieter Donner. Denn seiner Ansicht nach gibt es nach wie vor viele ungeklärte Fragen und andere Hebel, um die Inbetriebnahme doch noch zu verhindern.
- Es gibt beispielsweise immer noch keinen genehmigten Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) für die Feuerwehren und Rettungskräfte, falls es doch einmal zu einem Unglück kommen sollte.
- Zudem wurden in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Mai 2009 mehrere Ausführungsfehler benannt und ein Gutachten des TÜV Hessen bemängelt, das „keine sicherheitstechnischen Bedenken“ bescheinigt.
Das sah der Richter offenbar anders: „Der Gutachter (…) hatte aufgrund der unmissverständlichen Aufgabenstellung allein die sicherheitsrelevante Reduzierung der Rohrwanddicken zu beurteilen (…) und nicht das Sicherheitsniveau im Übrigen. Diesbezüglich dürfte er weder über eine ausreichende umfassende Qualifikation verfügen noch die für eine solche Feststellung erforderlichen zugrundeliegenden Tatsachen vollständig kennen.“
Darauf wollen sich die Gegner der Leitung weiterhin berufen. - Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zwar entschieden: Das „Rohrleitungsgesetz“ von 2006 – und damit die Enteignung privater Grundstücke zwecks Trassenverlegung – seien nicht verfassungswidrig.
Doch auch das wollen Dieter Donner und seine Mitstreiter nicht klaglos hinnehmen – insbesondere, weil das Bundesverfassungsgericht zuvor angerufen wurde, die Entscheidung aber wieder an das OVG zurückverwiesen hatte. Hierzu merkt Donner an: „Ein diskrimimierungsfreier Zugang zu CO aus der Bayer-Pipeline wird von den BVG-Richtern einfach angenommen und an der Realität vorbei behauptet.“ Auch würde die CO-Leitung mit einer „normalen unterirdischen Leitung, z.B. Wasserleitung gleichgesetzt: „Das ist nicht nur für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unverständlich, sondern tatsächlich von den OVG-Richtern in dem bisherigen Verfahren gänzlich anders bewertet worden.“
Ein kompliziertes juristisches Geflecht also. „Dies alles bringen wir in die politische Diskussion aktuell ein und werden keine Ruhe geben, auch wenn einige dort den Mehltau des Vergessens darüber legen wollen“, sagt Donner abschließend.
Covestro: „Zweite Geo-Grid-Matte wird verlegt, AGAP in Abstimmung, Rohrleitung sichert Arbeitsplätze und emissionsarme Produktion“
Das sieht der Konzern allerdings anders, wie ein Pressesprecher auf Anfrage erklärt.
Da alle Klageverfahren abgeschlossen und der Planfeststellungsbeschluss nun rechtskräftig ist, sollen nun die abschließenden Maßnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel die geforderte Verlegung einer zweiten Geo-Grid-Schutzmatte und eine technischen Abnahme der Leitung.
Der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) befinde sich nun in der Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren: „Danach wird der aktualisierte AGAP der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend entwickeln die Feuerwehren auf dieser Basis ihre Einsatzpläne und trainieren diese.“
Ist denn das Projekt immer noch wirtschaftlich, obwohl seit rund 20 Jahren Stillstand herrscht?
Allerdings, meint der Pressesprecher „Um im globalen Wettbewerb zu bestehen, müssen wir so effizient (und emissionsarm) arbeiten wie möglich.“ Und da die Bepreisung von CO2-Zertifikaten steigen wird, habe das Projekt erst recht an Bedeutung gewonnen.
Weiter heißt es: „Die Produktion für Kohlenmonoxid am Standort Krefeld-Uerdingen ist aktuell begrenzt und arbeitet zudem nicht im effizientesten, emissionsärmsten Verfahren. Die großtechnischen Anlagen, aus denen das CO in Dormagen kommt, sind hingegen die modernsten ihrer Art und stellen im Hinblick auf die Effizienz und Nachhaltigkeit aktuell die Spitze des Machbaren dar. Das dort hergestellte CO per Verbindungsleitung nach Krefeld-Uerdingen zu transportieren ist damit ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten des gesamten Standortverbunds in NRW.“
Damit werden Arbeitsplätze gesichert und die Umwelt geschont, weil die Treibhausgasemissionen bei der CO-Produktion in Dormagen um mindestens 50 Prozent geringer ausfallen.
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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