Stadt warnt: Inzidenz über 350, weitere Kontaktbeschränkungen möglich

Das könnte ab Montag kommen

Heute wurde im Kreis Mettmann erstmals seit Inkrafttreten der neuen Coronaregeln vom 4. Dezember ein Inzidenzwert von 350 (am Freitag 365,7) überschritten. „Sollte dieser Wert auch am morgigen Samstag und am Sonntag über dieser Marke bleiben, würden ab Montag, 13. Dezember 2021, weitere Kontaktbeschränkungen gelten“, erklärt Pressesprecher Andreas Voss. 

 

Private Veranstaltungen und Versammlungen (insbesondere Familienfeiern) dürften dann in Innenräumen auch für Immunisierte nur noch mit maximal 50 Personen stattfinden, im Außenbereich mit maximal 200 Personen. Dies gilt sowohl zu Hause in privaten Räumen, als auch in angemieteten oder außerhalb der eigenen vier Wände genutzten Räumlichkeiten.

 

Diese Personenobergrenzen gelten aber nicht, wenn die Feiern in der Gastronomie oder Einrichtungen, für die besondere Zugangsbeschränkungen bereits gelten, durchgeführt werden. Dort finden Kontrollen auf die Einhaltung der 2G-Regeln bereits statt, so dass hier eine Beschränkung vom Land NRW für nicht erforderlich gehalten wird.

 

Die erste Woche der Kontrollen der 2G-Regeln im Einzelhandel und in der Gastronomie resümiert der Leiter des Referates Recht und Ordnung, Christian Benzrath, insgesamt positiv: „Die Händler und Gastronomen haben sehr schnell auf die Umstellung reagiert und stellen die erforderlichen Überprüfungen sicher. Lediglich in zwei Fällen wurden ahndungswürdige Verstöße festgestellt, hier werden jeweils 1.000 Euro Bußgeld fällig. Dies waren aber Ausnahmen.“

 

Positiv fällt auch die Bilanz der ersten beiden Wochen der verstärkten Impfkampagne in Langenfeld aus. „Neben sehr engagierten Haus- und Fachärzten, die neben den zahlreichen Impfungen im Praxisbetrieb auch an diesem Wochenende wieder Sonderaktionen durchführen, ergänzt die dezentrale Impfstelle des Kreises Mettmann das Angebot seit nunmehr zwei Wochen hervorragend“, freut sich Bürgermeister Frank Schneider. Er ruft in diesem Zusammenhang nochmals auf: „Lassen Sie sich impfen und nutzen Sie die zahlreichen Angebote.“ In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass in der Impfstelle des Kreises in der Stadthalle die Wartefrist für Booster-Impfungen von 5 Monaten und zwei Wochen nach der Zweitimpfung nicht verkürzt werden kann. Wer früher geimpft werden möchte, sollte sich zu einer individuellen Beratung an die  eigene Hausarztpraxis wenden. Sollte sich die Frist durch einen neuen Impferlass ändern, würde dies auch in der Impfstelle umgesetzt.

 

Hinweis: Aufgrund der aktuellen Schwierigkeiten von Betroffenen, kurzfristig Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt aufzunehmen, wenden diese sich vermehrt an das Referat Recht und Ordnung. Christian Benzrath weist darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen zwar für allgemeine Fragen zur Verfügung stehen, es den Mitarbeitenden aber nicht möglich ist, individuelle, medizinische Rückfragen und Quarantäne-Entscheidungen zu beantworten und zu treffen.

 

Quelle: Stadt Langenfeld, Foto: Bettina Lyko 


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