Was bedeutet das für den Langenfelder Wochenmarkt?
Darauf haben viele Menschen lange gewartet, insbesondere bei den derzeitigen Temperaturen: Seit dem heutigen Montag, 21. Juni, gilt in NRW grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Freien.
Allerdings muss man auf das Kleingedruckte achten.
Eine Maske ist immer noch verpflichtend,
- in Innenbereichen bzw. geschlossenen Räumen
- bei Veranstaltungen mit über 1.000 Personen, außer bei festen Sitz- oder Stehplätzen
- an Orten im Freien, wo die Behörden eine Anordnung getroffen haben
- sowie in „Anstellbereichen“ (Verkaufsstände, Kassenbereiche u.ä.)
Das bedeutet u.a., dass nach wie vor auch auf den Wochenmärkten eine Schutzmaske geboten ist, wenn sich Warteschlangen u.ä. bilden.
Auf dem Markt: Maske Ja oder Nein?
In der ab dem 21. Juni gültigen CoronaSchutzVO NRW ist unter § 5 Abs. 4, 4a geregelt, dass eine Maskenpflicht auf Märkten bei Inzidenzstufe 1 nur bei einer Allgemeinverfügung der Stadt bestehen bleibt.
Wir haben bei der Stadt Langenfeld nachgefragt, was das nun für den Wochenmarkt bedeutet.
Die Regelung lautet nun: Wer über den Wochenmarkt flaniert, muss keine Maske tragen. Nur, wenn man sich in eine Warteschlange einreiht, ist die Maske geboten.
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Also: Lasst die Masken fallen – aber achtet bitte weiterhin auf Euch und Eure Nächsten. Und nehmt Rücksicht in den Wartebereichen und bei größeren Menschenansammlungen.
Text: Achim Kaemmerer
Foto: Archiv / Alexandra Koch/Pixabay
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Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!
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