Inzidenzstufe 2 ab Montag? Das gilt dann in Langenfeld

Treffen, Feiern, Kultur, Schule, Handel etc.

Wie schon berichtet, ist damit zu rechnen, dass am Samstag, 14. August, zum achten Mal in Folge die 7-Tages-Inzidenz über dem Wert 35 liegt. Das würde bedeuten, dass im Kreis Mettmann und somit auch in Langenfeld ab Montag, 16. August, die Inzidenz-Stufe 2 in Kraft tritt. Die Folge wäre wieder eine etwas strengere Handhabung der Regelungen.

Die Stadt Langenfeld führt einige grundlegende Regelungen bei einer Inzidenz-Stufe 2 auf (Ein Hinweis, der sich auf jeden der aufgelisteten Punkte bezieht: Wenn darauf hingewiesen wird, dass eine Testpflicht besteht, reicht der Nachweis über eine vollständige Impfung, beziehungsweise Genesung aus…).

 

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden wieder ein kleines Stück hochgefahren. So sind nur noch Treffen im öffentlichen Raum für Angehörige aus drei Haushalten ohne Begrenzung möglich. Auch Treffen mit bis zu zehn Personen aus beliebigen Haushalten sind erlaubt – Voraussetzung dafür ist ein negativer Testnachweis. Bei den Kontaktbeschränkungen zählen Geimpfte und Genesene nicht mit.

 

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Gastronomie

Außengastronomie ist weiterhin ohne negativem Testnachweis erlaubt.

In der Innengastronomie besteht allerdings wieder ein Testnachweis. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht bis zum festen Platz, da die Rückverfolgbarkeit der Gäste gewährleistet sein muss.

 

Kultur und Kino

Konzerte, die drinnen stattfinden, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen. Führungen sind zulässig.

 

Veranstaltungen und Partys

Größere Veranstaltung wie Volksfeste sind nicht mehr erlaubt, genauso wenig Partys oder ähnliche Feiern. Bei Hochzeiten können bis zur anstehenden Neufassung der Coronaschutzverordnung am Donnerstag Sonderregelungen mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden.

 


 

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Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen.

Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind ein negativer Testnachweis und die sichergestellte Rückverfolgbarkeit.

 

Stadtbibliothek

Der Besuch der Stadtbibliothek ist weiterhin ohne Termin möglich. Es gibt eine Beschränkung der Besucheranzahl. Selbstverständlich ist weiterhin eine Schutzmaske zu tragen. Eine Rückverfolgung der Besucher wird gewährleistet. Die Ausleihe und Rückgabe der Medien kann auf gewohntem Weg erfolgen.

 

Stadtmuseum / Stadtarchiv

Je zehn Personen können die Dauer- und Sonderausstellung im Stadtmuseum besuchen. Es besteht Maskenpflicht. An Führungen können bis zu zehn Personen teilnehmen. Das Stadtarchiv ist regulär geöffnet. Generell ist eine Rückverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher notwendig.

 


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Volkshochschule

Es besteht Maskenpflicht im Gebäude und am Platz. Da bei der Langenfelder Volkshochschule zurzeit generell in kleineren Gruppen mit Abstand unterrichtet da, können alle bestätigten Anmeldungen weiterhin berücksichtigt werden. Es ist Testnachweis erforderlich. Die Rückverfolgung ist aufgrund fest zugewiesener Sitzplätze sichergestellt.

 

Musikschule

Der Musikschulbetrieb ist wie vor den Sommerferien möglich

 

Einzelhandel

Im Einzelhandel wird die Zugangsbeschränkung wieder auf 10 Quadratmeter pro Kundin/Kunde eingeführt, ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmeter gilt eine Person pro 20 Quadratmeter. Die Maskenpflicht und das Abstandsgebot besteht in allen Geschäften.

Bei kontaktnahen Dienstleistungen besteht generell Maskenpflicht, aber es bedarf keines Testnachweises. Wenn das durchgängige Tragen einer Maske (Bsp. Gesichtsbehandlungen oder Gesichtsrasur) nicht möglich ist, besteht ein Testnachweis.

 

Wochenmarkt

Auch auf dem Langenfelder Wochenmarkt muss jetzt wieder generell eine Maske getragen werden, auch beim Überqueren des Marktes.

 

Rathaus

Bei einem Besuch im Langenfelder Rathaus ändert sich nichts. Die Maskenpflicht bleibt ohnehin bestehen. Das Rathaus kann ohne Termin aufgesucht werden.

 

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Sport

Außen ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen für Getestete und der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit möglich. Innen kann kontaktfreier Sport mit Mindestabstand ohne Personenbegrenzung stattfinden. Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt.
Bei Sportveranstaltungen draußen sind bis 100 Zuschauer ohne festen Sitzplan und bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt. Beide Mal ist kein vorheriger Test nötig. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Testnachweise, ein Sitzplan und eine Sitzordnung, ggf. nach Schachbrettmuster vorliegen.

 

Schulen

In der kommenden Woche beginnt für Kinder und Jugendliche wieder die Schule. Auch bei der Inzidenzstufe 2 findet Präsensuntersicht statt. Es besteht Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. Es wird auch auf regelmäßiges Lüften geachtet. Zwei Mal die Woche müssen die Schüler getestet werden.

 

Quelle: Stadt Langenfeld
Foto: Archiv / frankunfrei/Pixabay

 


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