Corona-Hilfen der Stadt verlängert und vereinfacht

Vereinfachte Zugangsmöglichkeiten und die Anhebung der Corona-Hilfe

Mit diesen Maßnahmen möchte die Stadt Unternehmen und Selbstständige weiterhin in der Corona-Pandemie unterstützen. Das wurde auch vom Rat abgesegnet. Unter anderem ist die deutliche Anhebung der Höchstforderung bei Umsatzrückgängen von 7.500 Euro auf nunmehr 15.000 Euro (je Quartal) ein starker Zug.

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Das sind die Änderungen der Corona Hilfe

Das städtische Referat Finanzen weist auf einige wesentliche Änderungen hin, u.a.

  • Anträge können nunmehr auch quartalsweise gestellt werden
  • Auch für die Zeiträume zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 sowie für das erste Quartal des Jahres 2021 (1. Januar bis 31. März 2021) sind noch Anträge möglich. 
  • Zuschüsse für die pandemiegerechte Ausstattung von Gastronomiebetrieben (Maskenbeschaffung, Hygienemittel und sonstige Maßnahmen) können nun quartalsweise bis zur Höhe von 4.500 Euro beantragt werden. Die bewilligten Beträge werden dabei auf die mögliche Höchstförderung von 15.000 Euro je Quartal angerechnet.
  • Neuerung für die Gastronomie ist die Förderung von Heizstrahlern

 

Die detaillierten Informationen zu den Corona-Hilfen und zu den Anträgen samt Formularen sind HIER zu finden.


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