Betrunken: Schlimmer Unfall mit E-Scooter

Tourist verunfallt nach Besuch einer Kneipe

Am späten Donnerstagabend des 8. September war ein Gastarbeiter aus Großbritannien (46) gegen 23.35 Uhr nach dem abendlichen Besuch eines Irish Pub auf dem Heimweg zu seinem Hotel. Dabei benutzte der Schotte trotz deutlicher Alkoholisierung einen grünweißen E-Scooter mit Versicherungskennzeichen eines örtlichen Vermieters.

 

Ohne Fremdeinwirkung gestürzt

Als er dabei mit dem E-Scooter die Langenfelder Hauptstraße in Richtung Kölner Straße befuhr, wechselte er mit dem Elektro-Kleinstfahrzeug gegenüber der Einmündung zunächst vom linken Gehweg auf die Fahrbahn der Hauptstraße. Als er aber nur wenige Meter später offenbar wieder auf den Gehweg wechseln wollte, kam er, nach Zeugenaussagen ohne Fremdeinwirkung, an der Bordsteinkante zu Fall. Er stürzte zu Boden und schlug mit dem Gesicht auf dem Gehweg auf. Hierbei zog sich der 46-jährige Rollerfahrer so schwere Kopfverletzungen zu, dass er für wenige Minuten das Bewusstsein verlor. Ein schnell alarmierter Rettungswagen brachte den Verletzten zur ärztlichen Behandlung in ein örtliches Krankenhaus.

 

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Atemalkoholtest: mehr als 1,7 Promille

Ein bei dem Verletzten durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,7 Promille (0,88 mg/l). Deshalb wurde zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die Langenfelder Polizei führte eine Unfallaufnahme durch und leitete ein Strafverfahren wegen einer verkehrsgefährdenden Trunkenheitsfahrt mit Ausfallerscheinungen gegen den 46-Jährigen ein, der in einer ersten Anhörung angab, dass er nicht gewusst habe, dass man in Deutschland nicht betrunken E-Scooter fahren dürfe. Der beim Unfall scheinbar unbeschädigt gebliebene Mietroller wurde an geeigneter Stelle abgestellt. Der Vermieter des Elektro-Kleinstfahrzeugs erhält Kenntnis von den polizeilichen Ermittlungen. Lesen Sie auch: E-Scooter: Wann droht ein Bußgeld? 

Quelle und Foto: Kreispolizei Mettmann