Wahlhelfer*innen für Landtagswahl gesucht!

Alles zur Bewerbung: Wer, wann, wo …

Die Stadt Langenfeld sucht für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 noch Wahlhelfer*innen zur Unterstützung in den Wahllokalen.

Wer kann sich bewerben?

Personen, 

  • die am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sind 
  • die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen

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Was gehört zu den Aufgaben?

In den Wahllokalen: 

  • die Überprüfung der Wahlberechtigung
  • die Ausgabe der Stimmzettel 
  • das Überwachen des Wahlgeschäftes 
  • und das Auszählen der Stimmen

 

Treffpunkt ist am 15. Mai 2022, um 7.30 Uhr in dem vorher zugeteilten Wahllokal (Wünsche zum Einsatzort und gemeinsamer Einsatz können berücksichtigt werden). Gewählt wird zwischen 8 und 18 Uhr. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Üblicherweise wird der Wahltag in zwei Schichten eingeteilt, sodass nicht alle den gesamten Tag anwesend sein müssen. Die Einteilung erfolgt durch den oder die Wahlvorsteher/in.

 

Bei der Briefwahl:

  • das Öffnen der Wahlbrief- und Stimmzettelumschläge
  • die Überprüfung des Wahlscheins auf Vollständigkeit 
  • und das Auszählen der Stimmen

 

Die Wahlhelfer/innen in den Briefwahlbezirken treffen sich um 15 Uhr in den zugeteilten Räumen des Rathauses. Dort werden ab 18 Uhr die Stimmen ausgezählt. 

Wie hoch ist die Vergütung?

Für den Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten die ausgewählten Personen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 60 Euro.

Wie bewerbe ich mich?

Bewerbungen richten Interessierte bitte schriftlich oder per E-Mail mit folgenden Daten an die Stadt Langenfeld, Wahlamt, Konrad-Adenauer-Platz 1, Telefon 02173/794-1136, Email: wahlamt@langenfeld.de

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Emailadresse
  • Handynummer

 

Quelle/Foto: Stadt Langenfeld

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