Am 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt.
Wählen dürfen alle deutschen Bürger/innen und EU-Bürger/innen, die nicht aufgrund richterlicher Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen, am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz hatten. Die Wahlbenachrichtigungen müssten bis zum 5. Mai 2019 bei den Wahlberechtigten eingegangen sein. Wer keine Benachrichtigung bekommen hat, aber wählen möchte, sollte sich dringen beim Wahlamt der Stadt Langenfeld melden.
Rathaus der Stadt Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
3. Etage, Zimmer 302 und 303
E-Mail: wahlamt@langenfeld.de
Fax-Nr.: 02179/794-9-1112
Öffnungszeiten bis 26. Mai 2019:
montags bis mittwochs 07.30 Uhr – 17.00 Uhr (durchgehend)
donnerstags 07.30 Uhr – 19.00 Uhr (durchgehend)
freitags 07.30 Uhr – 12.00 Uhr (durchgehend)
samstags 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Freitag, 24.05.2019 07.30 Uhr – 18.00 Uhr (durchgehend)
Samstag, 25.05.2019 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
und am Wahlsonntag, 26.05.2019 ab 08.00 Uhr – Wahlende
Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenfeld Rhld., die am Wahlsonntag nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, mit diesem Antrag die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Der Briefwahlantrag kann:
- Online über den Onlinebriefwahlantrag,
- schriftlich (mittels Fax oder postalisch),
- elektronisch per E-Mail,
- mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung über den Onlinebriefwahlantrag
- persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Langenfeld Rhld. (Zimmer 302)
beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. ausgestellt.
Briefwahlunterlagen können durch die jeweilige Wählerin bzw. den jeweiligen Wähler
beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin bzw. dem Wähler auch nur die für sie/ihn notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt.
Die Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. ausgestellt.
Briefwahlunterlagen können durch die jeweilige Wählerin bzw. den jeweiligen Wähler
beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin bzw. dem Wähler auch nur die für sie/ihn notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. Mai 2019, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden. In besonderen Fällen (z.B. plötzliche Erkrankung mit Attest nachgewiesen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 25. Mai 2019 zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr und am Sonntag, 26. Mai 2019, von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die roten Wahlbriefe in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 1, oder in die aufgestellte Wahlurne im Foyer in der 3. Etage zu werfen. Dies hilft, Kosten zu sparen!
Bei der für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Rücksendung der ausgefüllten
Briefwahlunterlagen sollten alle Wählerinnen und Wähler darauf achten, die Rücksendebriefe rechtzeitig wieder an die Stadt Langenfeld Rhld. zurückzuschicken oder im Rathaus abzugeben, damit diese fristgerecht im Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. eingehen. Die zurückgesendeten Wahlbriefe müssen bis spätestens 26. Mai 2019, 18.00 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt Langenfeld sein.
Wahlamt online
Das Wahlamt ist auch online vertreten. Neben der Möglichkeit Briefwahlanträge über den hinterlegten Onlineantrag oder per E-Mail zu stellen, bietet der städtische Internetauftritt auch viele weitere Informationen rund um das Thema Wahlen.
Der bei der Bundestagswahl 2013 erstmalig auf die Wahlbenachrichtigungen aufgetragene QR-Code wird auch bei dieser Wahl wieder auf die Wahlbenachrichtigung gedruckt. Mit diesem QR-Code, der sich auf der oberen rechten Seite der Wahlbenachrichtigung befindet, ist es möglich mit dem Smartphone über das Internet die Briefwahlunterlagen unmittelbar zu beantragen.
Wahlhilfe für Blinde
Die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände entwickeln auch bei dieser Wahl wieder Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial. Das Wahlhilfepaket für die Europawahl 2019 enthält:
· Eine Wahlschablone
· eine Akustik-CD mit der Anleitung zu deren Handhabung und den Stimmzettelinhalten für die Wahlkreise des nordrheinischen Bereichs bzw. für den Bereich Westfalen-Lippe.
Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten ihr Wahlhilfepaket automatisch. Blinde und sehbehinderte Menschen, die kein Mitglied sind, können sich die kostenlosen Wahlhilfepakete bei den Landesgeschäftsstellen (0 21 59 / 96 55 15) bestellen.