Traditionelle Osterfeuer können wieder stattfinden

Gibt es welche in Langenfeld?

In diesem Jahr können traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer wieder stattfinden“, darauf weist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hin. Auch die beliebten Osterfeuer fielen in den vergangenen zwei Jahren der Pandemie zum Opfer.

 

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Was ist generell zu beachten?

Jetzt darf natürlich nicht jeder in seinem heimischen Garten ein Osterfeuer veranstalten, und das ist auch gut so. Als Ausnahmen rechtlich anerkannt sind laut dem Ministerium Osterfeuer als sogenannte Brauchtumsfeuer, „soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.“ Außerdem können die Städte und Gemeinden die Einzelheiten zur Durchführung der Osterfeuer individuell bestimmen, beispielsweise ob ein solches Osterfeuer nach Ortsrecht angezeigt werden muß. Und natürlich dürfen solche Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Abgebrannt werden darf generell nur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt. Dabei sollte das Holz möglichst trocken sein. „Damit werden die Umwelt und die Anwohner so wenig wie möglich durch Verbrennungsprodukte wie Feinstaub und Kohlenmonoxid belastet“, unterstreicht das Ministerium.

Das gilt für Langenfeld!

Auf Nachfrage im Rathaus, ob und wo Osterfeuer stattfinden, konnte uns Stefan Pollmanns am 5. April bestätigen: „Ein Osterfeuer beantragt und genehmigt bekommen haben (Stand jetzt) die katholische Kirche und der RKV beim Weeger.“ Gibt es sonst noch welche?

 

Bericht: Bettina Lyko, Foto: pixabay

 

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