Welche Änderungen sonst noch ab heute in Langenfeld gelten
Die am 1. Oktober in Kraft tretende Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht weitere Lockerungen vor, unter anderem in der Gastronomie (Abstände zwischen den Tischen) und bei der Maskenpflicht im Freien.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Regelungen auf dem Langenfelder Wochenmarkt, wo schon ab dem 1. Oktober 2021 die Maskenpflicht komplett entfällt.
„Wir empfehlen aber weiterhin, an den Ständen und in der Warteschlange einen Mund-Nasenschutz zu tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann“, erklärt der Referatsleiter Recht und Ordnung, Christian Benzrath, als verantwortlicher Veranstalter des Wochenmarktes.
Ferner erinnert er daran, dass die Maskenpflicht in allen Innenräumen und die 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) in Innenräumen wie Gastronomie (außer am Sitzplatz selbst) oder körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.) weiterhin gilt.
Auch im Rathaus und bei den öffentlichen Sitzungen ist weiterhin mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
In der Zeit der Herbstferien vom 11. bis 24. Oktober 2021 gelten für Kinder und Jugendliche bei 3G-Zugangsregelungen nicht allein die Schülerausweise als Testnachweis, da in dem genannten Zeitraum keine Schultestungen vorgenommen werden. In dieser Zeit muss die genannte Altersgruppe über eines der Testzentren eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis erhalten. Für die Kinder und Jugendlichen ist diese Testung in den Zentren kostenlos.
Für Erwachsene ist der Bürgertest ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig, die Preise legen die Anbieter fest.
Kinder, die am Offenen Ganztag auch in den Ferien teilnehmen und dort getestet werden, können sich Testbelege ausstellen lassen, die den Besuch des Testzentrums in den Ferien ersetzen (gültig für 48 Stunden).
Textquelle/Foto: Stadt Langenfeld
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