Stadt appelliert an Wirte: Geltungsdauer zu prüfen
Mit der gestern in Kraft getretenden Coronaschutzverordnung sowie der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW wurden in Sachen Geltungsdauer der Tests strengere Regelungen auf den Weg gebracht, die auch die Stadt Langenfeld nochmal hervorhebt.
Demnach gilt ab sofort: Antigen-Schnelltests, sowie PCR-Tests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Bisher konnte die Testung 48 Stunden zurückliegen. Ungeimpfte müssen daher ab sofort ggf. täglich einen Test vornehmen lassen, um die 3G-Erfordernisse zu erfüllen (z.B. in Gaststätten, bei körpernahen Dienstleistungen etc.).
Wie bisher schon gilt bei Gästen und Beschäftigen in Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feierlichkeiten mit Tanz eine strengere Regelung: Hier ist ein PCR-Test (maximal 24 Stunden alt) erforderlich, bzw. ein maximal sechs Stunden zurückliegender Antigentest (keine Selbsttestung).
Diese Regelung wurde nun auch explizit auf alle Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsevents in Innenräumen ausgeweitet. Bei den meisten Langenfelder Karnevalsevents haben die Veranstalter ohnehin die strengere 2G-Regel ausgerufen.
„Künftig sind somit auch die Gastronomiebetriebe und Anbieter von Leistungen, die unter der 3G-Regel stehen, gehalten, die kürzere Geltungsdauer der Tests genauer zu kontrollieren“, sagt der Leiter des Referates Recht und Ordnung, Christian Benzrath, dessen Team die Einhaltung weiterhin überwacht.
In diesem Zusammenhang ruft Bürgermeister Frank Schneider nochmals die Unentschlossenen auf, sich impfen zu lassen. Insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sollten zudem die Chance auf eine „Booster-Impfung“ nutzen.