Neues Schuljahr unter Corona-Bedingungen: Was gilt?

Neue Schulministerin Dorothee Feller: Mehr Eigenverantwortung statt strenge Regeln

Es weht ein neuer Wind in der NRW-Landesregierung. Nach der Landtagswahl im Frühjahr hat Dorothee Feller (CDU) das Schul- und Bildungsministerium und Amt von Yvonne Gebauer (FDP) übernommen.

Nun stellen sich Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern natürlich die Frage: Wie wird sie das Corona-Management in den Schulen handhaben?

 

In knapp zwei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Nun hat die Ministerin in einer Pressekonferenz am 28. Juli ihre Vorstellungen für einen Unterricht unter Pandemie-Bedingungen erläutert.

Vorab: Da das Infektionsschutzgesetz aktuell kaum noch verpflichtende Maßnahmen vorschreibt, wird es auch keine strengen Regeln geben. Die Landesregierung setzt vornehmlich auf Eigenverantwortung: „Die Schulen verfügen mittlerweile über einen großen Erfahrungsschatz, auf den sie sich sowohl organisatorisch als auch pädagogisch stützen können“, heißt es nun.
Das bedeutet aber auch: Das Lehrpersonal und die Eltern müssen selber schauen, wie sie den Alltag bewältigen können.

Zum Beispiel:

 

Test nur noch anlassbezogen bei Symptomen

Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.

Danach können sie sich anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause testen.

 

Wann sollte vor dem Schulbesuch daheim ein Antigenselbsttest durchgeführt werden?

Wenn leichte Symptome vorliegen.

War der Selbsttest negativ, aber in den folgenden 24 Stunden tritt keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Antigenselbsttest durchgeführt werden, bis die Besserung eintritt.
Bei einem negativen Ergebnis kann der Schüler/die Schülerin in die Schule kommen.

 

Wenn keine Symptome vorliegen, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person bestand, sollte ebenfalls ein Selbsttest durchgeführt werden.

 

Sofern eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen.

 

Testungen in der Schule werden nur dann ausnahmsweise durchgeführt, wenn bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen.

 

Das bedeutet aber auch: Der Lehrer, bzw. die Lehrerin ist dafür verantwortlich, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Blick zu haben. Das dürfte keine leichte Aufgabe werden…

 

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Maske tragen – aber freiwillig

Nach aktueller Rechtslage gibt es keine Maskenpflicht in den Schulen.
Den Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und anderen Beschäftigten wird aber empfohlen, in eigener Verantwortung innerhalb der Schulgebäude eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder und Jugendliche beschränkt sich diese Empfehlung auf eine medizinische Maske.
Das bedeutet: die Klasse oder der Kurs sollte sich auf eine eigenständige Regel einigen. Da dürften auch wieder kuriose Szenen zu erwarten sein, etwa wenn die Eltern unterschiedliche Auffassungen über die Maskenpflicht bei ihren Kindern haben.

 

Klar ist: Die Schule darf keine Maskenpflicht anordnen.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin im ÖPNV, also auch im Schulbus.

 

Frische Luft?

Wie wird ein ordentlicher Luftaustausch in den Klassenräumen gewährleistet? Raumluftfiltergeräte werden weiterhin nicht flächendeckend eingesetzt. Ihr Nutzen ist ohnehin umstritten.

 

Daher wird sich da gegenüber den Vorjahren nichts ändern: Auch die neue Schulministerin setzt auf das Lüften – also Lernen bei offenem Fenster, auch im Winter.

„In Räumen, die nicht entsprechend zu belüften sind, können bauliche Maßnahmen, aber auch die Einrichtung einer technischen Lüftung oder die Aufstellung von Luftreinigungsgeräten zur Verbesserung der Lüftungssituation beitragen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Anschaffung und Umsetzung durch verschiedene Förderprogramme“, ergänzt das Ministerium dazu.
Es können aber auch CO2-Messgeräte angeschafft werden, die auf einen mangelnden Luftaustausch hinweisen. Dann wird es Zeit zum Lüften.

 

Präsenzunterricht soll stattfinden

Nochmal Schulschließungen – das will keiner. Das betonte auch Ministerin Feller.
Die Schulen sollen aber auch mehr oder weniger selber ihren Schulbetrieb unter verschärften Bedingungen organisieren, also den Präsenzunterricht und in Einzelfall Home Schooling für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne: „Die vorhandenen digitalen Möglichkeiten sollten hierbei weiterhin lernförderlich und altersadäquat zur Unterstützung des Unterrichts eingesetzt werden. Durch die regelmäßige Integration von Lernplattformen (z.B. LOGINEO NRW LMS) in den Unterricht üben die Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte den Umgang mit den digitalen Angeboten und unterstützen so im Anwendungsfall einen reibungslosen Wechsel vom Präsenzunterricht zum zeitweiligen Distanzunterricht.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: A.Koch/Pixabay

 


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