Neue Regeln für Langenfeld: Mehr Schutz auf Gehwegen und Spielplätzen

E-Scooter dürfen Wege nicht mehr blockieren, Lachgas und Cannabis sind auf Spielplätzen verboten und aggressives Betteln kann geahndet werden

Seit Juli gilt in Langenfeld eine neue Verordnung für Sicherheit und Ordnung. Sie regelt zahlreiche Situationen, die Bürger im Alltag unmittelbar betreffen: vom abgestellten E-Scooter auf dem Gehweg über Lärm und Alkoholkonsum bis zur Nutzung von Spielplätzen und Schulhöfen.

Das Ziel ist klar: Öffentliche Wege und Plätze sollen sicherer, sauberer und für alle nutzbar bleiben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Freie Bahn auf dem Gehweg

E-Scooter, Fahrräder, Werbeaufsteller und andere Gegenstände dürfen Gehwege künftig nicht so blockieren, dass Fußgänger nicht mehr sicher vorbeikommen. Mindestens 1,20 Meter müssen frei bleiben. Besonders wichtig ist das für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl, Eltern mit Kinderwagen und Personen, die sich nicht ohne Weiteres an Hindernissen vorbeizwängen können. Auch tastbare Leitstreifen für sehbehinderte Menschen dürfen nicht zugestellt werden.

Damit macht die Stadt deutlich: Gehwege sind keine beliebigen Abstellflächen. Für Bürger bedeutet das allerdings auch, beim Abstellen des eigenen Fahrrades oder E-Scooters genauer hinzusehen. Auch Geschäftsinhaber müssen ihre Werbetafeln so platzieren, dass genügend Raum bleibt.

 

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Spielplätze sollen rauch- und drogenfrei bleiben

Auf Spielplätzen sind künftig nicht nur das Rauchen, sondern auch der Konsum von Cannabis und Lachgas ausdrücklich verboten. Kinder und Familien sollen die Anlagen nutzen können, ohne Rauch, Drogenkonsum oder zurückgelassene Kartuschen und andere Abfälle hinnehmen zu müssen.

Das Verbot von Lachgas richtet sich zugleich gegen einen Konsum, der sich gerade unter Jugendlichen verbreitet hat. Die kleinen Kartuschen oder größeren Behälter bleiben anschließend häufig im öffentlichen Raum zurück. Für Eltern schafft die neue Regel zumindest eine eindeutige Grundlage, um bei entsprechenden Beobachtungen das Ordnungsamt einzuschalten.

Schulhöfe bleiben bis Mitternacht offen

Frei zugängliche Schulhöfe dürfen außerhalb der Unterrichtszeiten grundsätzlich bis 24 Uhr genutzt werden. Das ist vor allem für Kinder und Jugendliche von Bedeutung, weil ihnen damit zusätzliche Flächen zum Spielen und Treffen erhalten bleiben.

Die Erlaubnis gilt jedoch nur, solange niemand gestört wird. Lautes Grölen, übermäßiger Lärm oder andere Belästigungen sind damit auch vor Mitternacht nicht automatisch erlaubt. Für Anwohner heißt das: Die Nutzung des Schulhofes müssen sie grundsätzlich hinnehmen – erhebliche Ruhestörungen dagegen nicht.

In der Praxis dürfte gerade diese Abgrenzung nicht immer einfach sein. Was Jugendliche noch als normales Treffen empfinden, kann bei unmittelbaren Nachbarn bereits als erhebliche Belastung ankommen.

Aggressives Betteln und störendes Verhalten verboten

Die Verordnung richtet sich außerdem gegen aggressives Betteln, störenden Alkoholkonsum, Grölen, Verschmutzungen und wildes Plakatieren. Nicht jedes Betteln ist damit automatisch verboten. Entscheidend ist, ob Menschen bedrängt, verfolgt, angefasst oder unter Druck gesetzt werden. Bürger sollen sich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne belästigt oder eingeschüchtert zu werden.

Auch Alkoholkonsum bleibt nicht grundsätzlich untersagt. Einschreiten kann die Stadt vor allem dann, wenn das Verhalten andere Menschen beeinträchtigt, mit Lärm verbunden ist oder die öffentliche Ordnung stört.

Auch Klingeln und Briefkästen sind geregelt

Eine eher ungewöhnliche Vorschrift betrifft private Hauseingänge: Klingeln und Briefkästen müssen erreichbar und mit den Namen der Bewohner gekennzeichnet sein.

Das soll unter anderem Zustellungen und den Zugang für Rettungsdienste, Behörden oder andere berechtigte Besucher erleichtern. Für Hauseigentümer und Bewohner bedeutet die Regel, dass zugewachsene, zugestellte oder nicht beschriftete Anlagen beanstandet werden können.

 

Entscheidend ist die Kontrolle

Die neue Verordnung schafft klare rechtliche Grundlagen. Das allein sorgt jedoch noch nicht automatisch für freie Gehwege, ruhige Schulhöfe oder saubere Spielplätze.

Denn Verbote sind nur so gut, wie sie überwacht und bei Verstößen auch durchgesetzt werden. Ein falsch abgestellter E-Scooter verschwindet nicht durch einen neuen Paragrafen. Auch nächtliche Ruhestörungen, Lachgaskonsum oder aggressives Betteln lassen sich nur sanktionieren, wenn die Ordnungskräfte rechtzeitig davon erfahren und tatsächlich vor Ort kontrollieren.

Dabei wird es auch auf die Hinweise der Bürger ankommen. Viele Verstöße geschehen nicht während einer planmäßigen Kontrolle, sondern werden erst durch Meldungen von Anwohnern bekannt. Diese müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wie schnell reagiert wird und welche Angaben oder Beweise benötigt werden.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Verfügt die Stadt über genügend Personal, um die neuen Regeln regelmäßig zu kontrollieren – auch abends und an Wochenenden? Und werden Verstöße tatsächlich mit Verwarnungen oder Bußgeldern verfolgt?

Darauf darf man gespannt sein. Erst die Praxis wird zeigen, ob die neue Verordnung für die Bürger wirklich spürbare Verbesserungen bringt oder ob manche ihrer Regeln überwiegend auf dem Papier stehen bleiben.

 

 

 

Quelle: Stadt Langenfeld
Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de


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