
Seit dem 12. April 2026 ist die lang geforderte Regelung zum Thema Lachgas in Kraft getreten. „Daher wurden am Donnerstag alle bekannten Kioske im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft von drei Teams aus Mitarbeitenden des Ordnungsamts und der Polizei kontrolliert“, berichtet der Referatsleiter Ordnung, Oliver Konsierke.
Nur Restbestände gefunden
Erfreulicherweise wurden nur in zwei Kiosken die nun verbotenen Großgebinde gefunden – allerdings im Lager und nicht mehr in den Verkaufsräumen. Es handelt sich um Restbestände aus der Zeit vor dem Verkaufsverbot, die zur Gefahrenabwehr sichergestellt wurden. „Konsequent werden nun auch die Altersgrenzen beim erlaubten Verkauf der kleinen Sahnekapseln verfolgt“, kündigt Ordnungsamtsleiter Konsierke an.
Feuerwerkskörper als Sprengstoff eingeordnet
Überrascht wurde die Mitarbeiter jedoch beim Fund von über 1.000 Sprengkörpern in einem Kiosk an der Solinger Straße. Die verschiedenen, verbotenen Feuerwerkskörper – vermutlich aus der Tschechei – wurden ebenfalls sichergestellt. Es dürfte sich auch hierbei um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz handeln. „Wie uns berichtet wurde, hatten Rechtsberater der Kioskbetreiber rechtzeitig auf die neue Rechtslage hingewiesen – das belegt aber, dass es durchaus Sinn macht, bestimmte Tatbestände tatsächlich auch zur Straftat zu machen. Eine drohende strafrechtliche Verurteilung wirkt dann besser, als ein Bußgeld“, ordnet Ordnungsdezernent Christian Benzrath das Ergebnis der Kontrollen ein.
Ordnungsdezernent wünscht Konsequenz
Benzrath ergänzt:„Wir sind daher froh, dass wir in der Vergangenheit auch schon Strafurteile bei der Weitergabe von Alkohol an Minderjährige erwirkt haben – wegen Körperverletzung. Diese Konsequenz der Justiz wünschen wir uns nun auch bei der Durchsetzung der Verkaufsverbote für Lachgas.“
bearb. GT
Quelle und Foto: Stadt Langenfeld
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