
Am Montagnachmittag, 7. September 2026, kam es in Langenfeld zu einem Verkehrsunfall, in den ein Ford Kuga und ein Alfa Lancia verwickelt waren.
Nach dem derzeitigen Stand der Unfallermittlungen war der Fahrer des Lancia auf der Talstraße in Richtung Josefstraße unterwegs. Als er an einem Verkehrszeichen halten musste, wurde er von hinten von einer Frau überholt, die einen grauen Ford Kuga lenkte. Dabei touchierten sich die Fahrzeuge. Der Lancia wurde beschädigt. Die Fahrerin aber setzte ihre Fahrt fort, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Zwar konnten das Kennzeichen erkannt und der Halter des Kugas ermittelt werden. Doch wer die Fahrerin war, ist weiterhin Bestandteil der Ermittlungen.
Die Polizei bittet daher um Zeugenhinweise, um den Sachverhalt zu klären.
Die Wache in Langenfeld ist jederzeit unter 02173 288-6310 erreichbar.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Der Fall zeigt: Auch bei einem vermeintlich „kleinen“ Unfall gilt die Regel, dass ein Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Darauf macht die Kreispolizei Mettmann in diesem Zusammenhang noch einmal aufmerksam und wiederholt ihre Handlungsanweisungen:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
- Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein.
- Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
Quelle/Symbolfoto: Kreispolizei Mettmann
bearb: KA
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