Kreis Mettmann erlässt Allgemeinverfügung: Wasser abpumpen wird untersagt

Viele Bäche, Teiche und natürliche Seen stehen kurz vor dem Niedrigwasserstand

Der Kreis Mettmann hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den sogenannten erlaubnisfreien Gemeingebrauch und den erlaubnisfreien Eigentümer- und Anliegergebrauch beschränkt. Dadurch wird jegliche Entnahme von Wasser aus Bächen, natürlichen Seen und Teichen, etwa durch Abpumpen oder Absaugen, untersagt. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Betriebe. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ausgenommen hiervon ist das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Allgemeinverfügung wurde am 2. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit bereits in Kraft getreten. 

 

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Was ist der Grund für den Erlass?

Die meisten Gewässer im Kreis Mettmann weisen auch in wasserreichen Zeiten einen Stand von nur wenigen Zentimetern auf, erklärt die Kreisbehörde. Wegen der aktuellen Wetterlage stehen viele Gewässer kurz vor dem Niedrigwasserstand oder haben diesen bereits unterschritten.

Dadurch seien sie besonders gefährdet, trocken zu fallen.

Die Wetterprognosen zeigen keine Verbesserung der Situation. Das verbleibende Wasser in den Bächen, Teichen und natürlichen Seen ist aber für die Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendig

 

Die bisherigen Regenfälle hätten für keine nennenswerte Entspannung gesorgt. Und langandauernder Regen sei derzeit nicht in Sicht. Deshalb bleibt die jetzt veröffentlichte Allgemeinverfügung vorerst bis zum 30. September 2026 gültig.

Sollte sich vorher eine grundlegende Entspannung der Situation ergeben, hebt die Untere Wasserbehörde die Allgemeinverfügung allerdings früher wieder auf, heißt es abschließend.

 

Quelle: Kreis Mettmann

bearb: KA

Archivfotos: anzeiger24.de

 

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