In NRW kamen 18 Millionen Euro Bußgelder durch Corona-Verstöße zusammen

Nachgefragt: Wieviele Bußgelder hagelte es in Langenfeld?

18 Millionen Euro Bußgelder in NRW in den letzten 12 Monaten allein durch Corona Verstöße − das ist neben viel Aufwand ein Batzen Schotter. Wir haben nachgefragt, wie hoch die Bußgelder in Langenfeld bisher waren: Christian Benzrath vom Referat Recht und Ordnung beziffert die privaten und gewerblichen Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von 102.225 Euro

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Personelle Aufstockung war nötig

Personell wurden die Ordnungskräfte anfangs durch Mitarbeiter*innen aus den eigenen Reihen unterstützt, aber das reichte nicht: „Mittlerweile wurden vier Außendienstmitarbeiter*innen für zwei Jahre eingestellt. Ein weiterer Mitarbeiter aus einem anderen Fachreferat wurde darüber hinaus dauerhaft in den Außendienst umgesetzt, so dass zusätzlich zu den vier vorhandenen Vollzeitmitarbeiter*innen im Außendienst aktuell insgesamt 9 Ordnungskräfte in diesem Bereich tätig sind. Zudem wird und wurde der Innendienst zeitlich befristet mit fünf Hilfskräften unterstützt“, erklärt Christian Benzrath. 

Bußgelder nicht das erste Mittel der Wahl

Anstatt auf Bußgelder setzte man seitens des Ordnungsamtes und des Citymanagements u.a. auf einen intensiven Kontakt zu den Gewerbetreibenden in Langenfeld. „Dabei konnte die Feststellung gemacht werden, dass der absolut überwiegende Teil der Gewerbetreibenden verantwortungsvoll mit den Beschränkungen und Auflagen, die die Pandemie mit sich bringen, umgeht“, so Christian Benzrath. Das Fazit: „In wenigen Fällen mussten auf Anordnung des Ordnungsamtes seitens der Betriebe zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Noch weniger häufig mussten mündliche Verwarnungen ausgesprochen werden. Diese gute Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass Bußgeldverfahren im Gesamtzeitraum der Pandemiebekämpfung  die Ausnahme waren. Insgesamt mussten 21 entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Die Bußgeldhöhe lag zwischen 250 und 5000 Euro.“ 

 

Ähnlich war es auch im Umgang mit den Privatpersonen: „Im Wesentlichen ist die Bürgerschaft sehr einsichtig und hält sich seit Beginn der Pandemie im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten. Bei festgestellten Verstößen handelte es sich häufig um eher unbewusste Nichtbeachtung von Auflagen bzw. geringfügige Verstöße; in aller Regel genügten auch hier mündliche Anordnungen, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen.“  So musste lediglich in 361 Fällen seit Beginn der Pandemie gegen Privatpersonen ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden. Die Bußgeldhöhen lagen in diesen Fällen zwischen 25 Euro und 250 Euro, bei Quarantäneverstößen bis zu 1.000 Euro.

 

Derzeit warten noch rund 25 Verfahren bei Gericht auf ihr Urtel.


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