
In Erkrath hat die Polizei ein Verfahren wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen einen 63-jährigen Deutschen eingeleitet. Der Mann soll seinen Hund am Dienstag, 23. Juni 2026, bei Außentemperaturen von mehr als 30 Grad über längere Zeit in einem verschlossenen Auto zurückgelassen haben.
Wie die Polizei mitteilt, entdeckte ein Passant gegen 17.45 Uhr an der Straße Steinhof den Hund in dem abgestellten Fahrzeug und alarmierte die Beamten. Als die Einsatzkräfte eintrafen, habe der mittelgroße Hund stark gehechelt und bereits deutlich erschöpft gewirkt.
Noch bevor die Polizei das Tier aus dem Wagen befreien musste, erschien der Halter am Auto. Nach eigenen Angaben hatte sich der 63-Jährige seit etwa 17 Uhr in einem benachbarten Fitnessstudio aufgehalten und in kurzen Abständen nach dem Hund gesehen. Diese Darstellung deckte sich laut Polizei jedoch nicht mit den Beobachtungen des Zeugen.
Die Beamten leiteten daraufhin ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ein.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut vor den Gefahren überhitzter Fahrzeuge. Gerade bei sommerlichen Temperaturen könne sich ein Auto innerhalb kurzer Zeit stark aufheizen und für Kinder oder Tiere zur tödlichen Falle werden. Wer ein Kind oder Tier in einem überhitzten Auto entdeckt und keinen Verantwortlichen ausfindig machen kann, sollte umgehend die Polizei verständigen. Bestehe akute Gefahr für Leib und Leben, könne im Notfall auch das Einschlagen einer Fahrzeugscheibe gerechtfertigt sein.
Quelle: Kreispolizei Mettmann, Symbolfoto: Bearbeitung anzeiger24.de: BL
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