Der Weg zum Wunschkind: Kreis Mettmann hat jetzt eine zentrale Adoptionsvermittlung

Interkommunale Zusammenarbeit: Zehn Städte – eine Anlaufstelle

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben nun im Kreis Mettmann eine zentrale Anlaufstelle für die Durchführung eines Adoptions-Verfahrens. Die zehn angehörigen Städte haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beschlossen. Diese hat zum Jahresbeginn ihren Dienst aufgenommen.

 

Das Büro ist angesiedelt bei der Stadt Erkrath, Fachbereich Jugend, Klinkerweg 9, Zimmer 1.24.

Die Postanschrift lautet: Stadt Erkrath, FB 51 – AVS, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath

Die Erreichbarkeit erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung:
Telefon 0211/2407-5180
E-Mail adoption@erkrath.de

 

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Die Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle sind u.a.:

  • Eignungsprüfung von Eltern bei der Adoption eines Kindes
  • Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung, einschließlich vor- und nachgehender Beratung und Unterstützung aller Beteiligten
  • Beratung und Belehrung im Verfahren zur Annahme eines Kindes
  • Vor- und nachgehende Begleitung von Stiefkind- und Verwandtenadoptionen
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
  • Abgabe von fachlichen Äußerungen gegenüber den Gerichten
  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz
  • Unterrichtung und Beteiligung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
  • Beteiligung an internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren
  • Ermittlung von Sachverhalten bei Verstößen gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz
  • Erhebung und Aufbereitung statistischer Daten zur Adoptionsvermittlung

 

Die Jugendämter der Städte Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld (Rheinland), Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert sowie der Stadt Wülfrath nehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich weiterhin folgende Aufgaben wahr:

  • Amtsvormundschaft nach elterlicher Einwilligung
  • Abgabe der notariellen Einwilligung für gesetzliche Vertreter eines Kindes
  • Zustimmung zur Einwilligung des Kindes
  • Antragstellung, die Einwilligung eines Elternteils als gesetzlicher Vertreter des Kindes zu ersetzen
  • Öffentliche Beurkundungen

 

Städte teilen sich die Kosten

Hintergrund: Laut Gesetzgeber sind Adoptionsvermittlungsstellen mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen.
Das kann sich aber nicht jede Stadt leisten, insbesondere wenn die Adoptionszahlen relativ gering sind.

 

Daher haben die zehn beteiligten Kreisstädte eine „interkommunale Lösung“ gefunden.

Die Gesamtkosten (Personal, Sachkosten, Gemeinkosten) in Höhe von 236.818,88 Euro für 2026 teilen sich nun die Kommunen wie folgt:

  • Erkrath 21.158,35 Euro
  • Haan 14.761,24 Euro
  • Heiligenhaus 12.844,47 Euro
  • Hilden 26.900,93 Euro
  • Langenfeld 28.938,94 Euro
  • Mettmann 18.934,36 Euro
  • Monheim 21.024,55 Euro
  • Ratingen 42.273,72 Euro
  • Velbert 39.833,80 Euro
  • Wülfrath 10.148,53 Euro

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung läuft zunächst für zwei Jahre. Danach kann eine Stadt ihre Teilnahme an dem Bündnis kündigen. Ansonsten verlängert sich die „Mitgliedschaft“ automatisch um ein weiteres Jahr.

Somit bündelt der Kreis Mettmann die Adoptions-Belange von Paaren in einer neuen zentralen Vermittlungsstelle

 

Bericht: KA
Archivfoto: anzeiger24.de

 

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