Corona News: Ab heute gibt es einiges mehr zu beachten

Keine Tanzveranstaltungen, Maskenpflicht beim Singen, öffentliches Feuerwerksverbot, Testpflicht für Schüler*innen in den Ferien

Wie die Stadt bekannt gegeben hat, treten mit der ab heute geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW einige Änderungen in Kraft. Welche?


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Private und öffentliche Tanzveranstaltungen: Diese sind mit Schwerpunkt auf den Tanz – auch in der Gastronomieverboten, z.B. Silvesterpartys und Bälle. Je nach Geltungsdauer der Neuregelung auch nach dem Jahreswechsel.

 

Maskenpflicht beim Gesang: Es dürfen nur noch immunisierte Chormitglieder und Solosänger bei Proben/Auftritten die Maske ablegen. Alle anderen müssen eine Maske tragen. Gilt auch beim Gemeindegesang in den Kirchen, zum Beispiel zu den Weihnachtsgottesdiensten.

 

Schüler*innen gelten während der Weihnachtsferien (27.12.21 – 9.1.22) nicht als grundsätzlich getestet, weil sie in dieser Zeit nicht an Schultestungen teilnehmen. Bedeutet für Aktivitäten in dieser Zeit: Bei 3G-Regeln müssen Schüler*innen ein negatives Bürgertestergebnis vorweisen, falls sie nicht geimpft sind. Bei 2G-Regeln reicht der Bürgertest nur für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (ausgenommen sind sportliche, musikalische oder schauspielerische Aktivitäten, hier liegt die Altersgrenze bis zum 16. Januar 2022 bei 17 Jahren).

 

Silvester: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind laut Landesverordnung verboten, auch private Pyrotechnik ist auf von der Kommune festgelegten, publikumsträchtigen Plätzen untersagt. Solche Festlegungen sind derzeit allerdings auch 2021 nicht von der Stadt Langenfeld beabsichtigt. Bundestag und Bundesrat haben ein Verkaufsverbot an Privatpersonen von Silvesterfeuerwerk per Beschluss vorbereitet. Dafür soll bundesweit die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§22) angepasst werden.


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