Bürger fordern Baumschutzsatzung für Langenfeld

Petition soll Politik zum Handeln bewegen – Nachbarstädte gehen unterschiedliche Wege

In Langenfeld wird erneut über die Einführung einer kommunalen Baumschutzsatzung diskutiert. Anlass ist eine Bürgerpetition, die jetzt offiziell den Rat der Stadt erreicht hat. Darin fordern die Antragsteller Regeln zum Schutz von Bäumen, aber auch klare Vorgaben für den Umgang mit möglicherweise gefährlichen Bäumen.

 

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Die Verwaltung schlägt vor, die Eingabe zunächst an den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss zu verweisen. Dort soll das Thema fachlich beraten werden. Eine Entscheidung über die Einführung einer Satzung steht damit noch nicht an.

 

Auslöser sind fünf Pappeln an der B8

Hintergrund der Petition ist ein konkreter Nachbarschaftsstreit. Nach Angaben der Antragsteller stehen an der B8 fünf große Pappeln, die seit Jahren nicht gepflegt worden seien. Mehrere Fachleute hätten Schäden festgestellt und auf mögliche Gefahren durch herabfallende Äste hingewiesen. Betroffen seien auch benachbarte Grundstücke, auf denen Kinder spielen und Fahrzeuge abgestellt werden.

 

Die Initiatoren argumentieren, eine Baumschutzsatzung könne nicht nur Bäume schützen, sondern auch ein rechtssicheres Verfahren schaffen, um über gefährliche Bäume zu entscheiden.

 

Langenfeld hat bislang keine Baumschutzsatzung

Tatsächlich gehört Langenfeld zu den Städten in der Region, die bislang keine kommunale Baumschutzsatzung besitzen. Mehrere politische Anläufe in der Vergangenheit blieben erfolglos. Darauf verweist auch der NABU Kreis Mettmann.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Bäume völlig schutzlos sind. Bundesnaturschutzrecht, mögliche Festsetzungen in Bebauungsplänen sowie Vorschriften zum Artenschutz können Baumfällungen bereits heute einschränken. Zudem kontrolliert die Stadt ihren eigenen Baumbestand regelmäßig über ein Baumkataster.

 

Hilden und Monheim haben strenge Regeln

Ein Blick in die Nachbarstädte zeigt, dass die Kommunen sehr unterschiedlich vorgehen.

In Hilden gibt es seit Jahren eine Baumschutzsatzung. Sie schützt zahlreiche Bäume im Stadtgebiet und macht Baumfällungen in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Auch Ersatzpflanzungen können verlangt werden.

 

Auch Monheim verfügt über eine Baum- und Heckenschutzsatzung. Dort verfolgt die Stadt bereits seit den 1990er-Jahren das Ziel, den gewachsenen Baumbestand dauerhaft zu erhalten. Baumfällungen unterliegen deshalb bestimmten Genehmigungsvoraussetzungen.

 

Leverkusen geht den umgekehrten Weg

Anders sieht es in Leverkusen aus. Dort wurde die frühere Baumschutzsatzung bereits 2005 aufgehoben. Nach Angaben der Stadt gibt es heute keine Baumschutzsatzung mehr für private Grundstücke. Wer einen Baum auf seinem Privatgrundstück fällen möchte, benötigt in vielen Fällen zwischen Oktober und Februar keine Genehmigung. Unabhängig davon gelten weiterhin die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, etwa während der Brutzeit.

 

Alte Debatte mit neuer Aktualität

Die aktuelle Petition bringt damit eine bekannte Grundsatzfrage zurück auf die politische Tagesordnung: Wie viel Schutz brauchen Bäume in Zeiten des Klimawandels – und wie viel Eingriff in private Grundstücke ist dafür gerechtfertigt?

 

Während Hilden und Monheim auf verbindliche Schutzregelungen setzen, verzichtet Leverkusen bewusst darauf. Langenfeld steht nun vor der Entscheidung, welchen Weg die Stadt künftig einschlagen möchte.

 

Quelle: Stadt Langenfeld
Foto: KI generiert

 

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