Betrug statt Schnäppchen: Polizei warnt vor Fake-Shops im Internet

Geld weg oder minderwertige Ware – so haben Käuferinnen und Käufer wirklich einen „schwarzen Freitag“

Das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen warnt Schnäppchenjäger und -jägerinnen vor so genannten „Fake-Shops“, die gerade in der Vorweihnachtszeit und zum „Black Friday“ vermehrt im Netz ihre Opfer ködern. Die kriminellen Betreiber setzen auf täuschend echt aussehende Online-Auftritte, um ahnungslose Konsumenten mit vermeintlich guten Deals in die Verkaufsfalle zu locken.

 

Was sind Fake-Shops?

„Fake-Shops sehen auf den ersten Blick oft genauso aus wie die echten Online-Shops beliebter Marken oder Reiseanbieter“, erklärt das Landeskriminalamt. „Sie bieten coole Gadgets, Designer-Label oder allgemein Top-Deals zu unschlagbar günstigen Preisen. Doch hinter der vielversprechenden virtuellen Fassade steckt meist nichts als eine dreiste Betrugsmasche. Wer dort bestellt, erhält entweder minderwertige Produkte oder im schlimmsten Fall gar nichts für sein Geld.“

 

Banner-Penny-Sept-2021

 

Wie kann man Fake-Shops erkennen?

Bei folgenden Merkmalen sollten die Alarmglocken schrillen, damit der Kaufrausch nicht mit einem bösen Kater endet, rät das Landeskriminalamt:

  • Merkwürdige Web-Adressen: Hier sind auf die Details zu achten. Fake-Shops nutzen oft nur minimale Abweichungen von echten Shop-Adressen.
  • Unübliche Zahlungsmethoden: Vorsicht bei Vorkasse! Seriöse Shops bieten sichere Zahlungsarten z.B. über Rechnung oder bekannte Bezahlservices an.
  • Preise, die „zu gut sind, um wahr zu sein“: Ein Schnäppchen? Vielleicht, aber Fake-Shops setzen oft unrealistisch niedrige Preise an, um Kunden zu locken. Hier darf Gier nicht blind machen. Der Vergleich mit anderen Anbietern lohnt im Zweifel.
  • Gefälschte Gütesiegel: Sind Zertifikate wie „Trusted Shops“ wirklich klickbar und überprüfbar? Wenn nicht, ist Vorsicht geboten.
  • Fake-Kundenbewertungen: Echtes Feedback ist meistens detailliert und spezifisch.
  • Fehlende AGB oder nicht korrektes Impressum: Wenn hier etwas nicht stimmt oder passt, ist größte Skepsis angesagt.

 

Wer dennoch auf einen Fake-Shop hereingefallen ist, sollte schnell reagieren und Kontakt mit der Bank aufnehmen, um gegebenenfalls eine Rückbuchung zu beantragen. „Meistens klappt das noch innerhalb weniger Stunden, wenn mit einer gängigen Zahlungsmethode gezahlt wurde“, erklärt das Landeskriminalamt NRW. „Bei Lastschriftverfahren ist dieser Zeitraum sogar noch größer.“

Nächster Schritt: Beweissicherung. „Kaufbestätigung, E-Mails, Screenshots von der Website – all das kann bei den Ermittlungen helfen. Denn natürlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt werden.“

 

Quelle/Foto: LKA NRW

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

presse@anzeiger24.de

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim, DeinHaan oder DerLeverkusener.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.