Auf Spielplatz entblößt: Exhibitionist festgenommen

Nach Hinweis von Jugendlichen: Zeuge meldete der Polizei einen jungen alkoholisierten Mann

Am Samstagabend, 24. August 2024, hat die Polizei einen 26-jährigen Exhibitionisten gefasst, der sich zuvor „in schamverletzender Weise“ auf einem Spielplatz in Langenfeld entblößt hatte, wie es in der Pressemitteilung heißt.

Gegen 21 Uhr wurde ein 31-jähriger Spaziergänger am Tönnesbrucher Feld von zwei jugendlichen Mädchen auf einen unbekleideten Mann aufmerksam gemacht. Der Zeuge stellte fest, dass sich der Unbekannte vor Publikum „präsentiert“ hatte und alarmierte folgerichtig die Polizei.

 

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Die Beamtinnen und Beamten trafen den Exhibitionisten auf dem Spielplatz an und brachten den leicht alkoholisierten jungen Mann zur Polizeiwache. Sie leiteten gegen den Tatverdächtigen, der kriminalpolizeilich bereits mehrfach wegen anderweitiger Delikte in Erscheinung getreten war, ein Ermittlungsverfahren ein.

Nach dem Abschluss erster kriminalpolizeilicher Maßnahmen wurde er von der Wache entlassen.

 

Warum werden Tatverdächtige nach Verhör wieder freigelassen?

Da die Frage immer wieder aufkommt, haben wir bereits vor längerer Zeit bei der Polizei nachgefragt: Warum werden Tatverdächtige nicht für längere Zeit in Gewahrsam genommen und stattdessen wieder freigelassen?

Antwort der Pressestelle der Kreispolizei Mettmann: „Nach der Festnahme eines Tatverdächtigen durch die Polizei obliegt es der Justiz zu entscheiden, ob der Tatverdächtige in Haft geht oder nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu entlassen ist. Für die direkte Unterbringung in eine Untersuchungshaft müssen so genannte Haftgründe erfüllt sein. Zum Beispiel spielt hier die Schwere der Tat eine Rolle, aber auch, ob bei dem Tatverdächtigen eine erhöhte Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht.

Grundsätzlich bedeutet ein Entlassen eines Tatverdächtigen von der Polizeiwache aber nicht, dass dem Tatverdächtigen keine Strafe droht – denn ein Ermittlungsverfahren gegen die Person wird in jedem Fall eingeleitet. Erst nach einem Gerichtsurteil würde dann eine potenzielle Unterbringung in einer JVA erfolgen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer / Quelle/Symbolfoto: Kreispolizei Mettmann

 


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