Die Stadt Langenfeld erinnert an ihre Bitte, Anträge für den Gesellschaftsfonds bis zum 31. Mai 2019 einzureichen. Während die Frist zur Antragsabgabe zum „Gesellschaftsfonds plus“ am 17. Mai 2019 endet, können Anträge auf den klassischen Gesellschaftsfonds weiterhin gestellt werden.
Der Gesellschaftsfonds wird in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal ausgeschüttet.
Was 2008 im Rahmen der Entschuldung der Stadt Langenfeld begann, hat sich mittlerweile als feste Größe in der Langenfelder Vereinslandschaft etabliert. In den elf vorhergehenden Runden wurde über eine dreiviertel Millionen Euro für über 200 Vereine bereitgestellt.
„Vereine, Verbände und Organisationen, die in diesem Jahr bei der Ehrenamtsförderung berücksichtigt werden möchten, werden aufgefordert, den erforderlichen Antrag möglichst zeitnah einzureichen.“, erklärt die 1. Beigeordnete Marion Prell. Aufgrund der spät liegenden Sommerferien ist das Zeitfenster für eine politische Beratung der Anträge sehr knapp. Die entsprechenden Beschlüsse sollen bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 10. September 2019 gefasst werden, um die Fördergelder zum Stadtgeburtstag am 3. Oktober 2019 ausschütten zu können.
Ohne die Antragsfrist zu verkürzen, bittet die Verwaltung interessierte Vereine, ihre Anträge schon bis zum 31. Mai 2019 bei Herrn Thomas Wedell, Zimmer 028 im Rathaus zu stellen. Dieser ist gerne bereit, bei Fragen rund um den „klassischen“ Gesellschaftsfonds zu helfen. Die Richtlinien zum „klassischen“ Gesellschaftsfonds können auf der städtischen Internetseite abgerufen werden.
Der Antrag auf Förderung kann telefonisch unter 02173/794-2126 und per mail unter thomas.wedell@langenfeld.de angefordert oder auf der städtischen Homepage heruntergeladen werden.