Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe appelliert an die Bundesregierung, zügig die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit umzusetzen. Und auch die Fachberatungsstelle der Wohnungslosenhilfe des SkF e.V. Langenfeld äußert sich zu den zunehmenden Zahlen vor Ort: Rainer Sartoris, Bereichsleitung Wohnungslosenhilfe beim SkF e.V. Langenfeld, erklärt: „Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes spiegeln die Realität in Langenfeld, Hilden und Monheim wider, wo viele Menschen in verdeckter Obdachlosigkeit leben und keinen eigenen Mietvertrag haben. Sie müssen ständig bei Freunden oder Bekannten unterkommen, was eine enorme Belastung darstellt. Über 40 % der Ratsuchenden versuchen auf diese Weise, der Straße oder Notunterkünften zu entfliehen. Zwar haben Projekte wie ‚Endlich ein Zuhause‘ die Chancen auf eine Wohnung verbessert, dennoch haben sich die Fälle von Menschen, die auf der Straße leben oder in Notschlafstellen unterkommen, im letzten Jahr mehr als verdoppelt. Ein weiterer Beleg für die hohe Zahl an wohnungslosen Menschen ist, dass über unsere Fachberatungsstelle im vergangenen Jahr 100 Postadressen eingerichtet waren – um so für Menschen, die keinen eigenen Mietvertrag haben, die postalische Erreichbarkeit zu gewährleisten.“
In der Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wird der Anstieg und die hohe Dunkelziffer nochmal deutlicher: „Die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zeigt einen neuen Höchststand der Zahl untergebrachter wohnungsloser Menschen in Deutschland. Laut der neuesten Daten ist die Zahl der Menschen, die zum Stichtag 31. Januar 2024 entweder durch die Kommunen ordnungsrechtlich oder in Einrichtungen der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren, gegenüber dem Vorjahr um +18 % auf 439.500 gestiegen. Dabei bildet diese Zahl nur einen Teil des erschreckenden Gesamtausmaßes der Wohnungsnot ab. Nicht erfasst sind diejenigen, die in verdeckter Wohnungslosigkeit bei Familienmitgliedern, Freund:innen oder Bekannten unterkommen, sowie obdachlose Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben. Auch Personen, die in Frauen- und Gewaltschutzhäusern unterkommen, ganzjährig in Wohnwagen, auf Campingplätzen oder auf Kleingartenparzellen leben oder auf eigene Kosten in Billigpensionen, Schlichthotels oder Monteurswohnungen wohnen, sind nicht enthalten. Sie alle sind wohnungslos, wenn ihnen kein mietrechtlich abgesicherter Wohnraum oder Wohneigentum zur Verfügung steht.“
Infos: SkF e.V. Langenfeld, Foto: KI erzeugt mit Adobe Firefly