AfD will Asylbewerber zur Arbeit verpflichten

Die Fraktion schlägt gemeinnützige Einsätze in Parks, Unterkünften und beim Betriebshof vor

Arbeitsfähige Asylbewerber sollen in Langenfeld künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichtet werden. Das fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag für die kommende Ratssitzung ( 15. September ). Hierzu soll die Verwaltung ein Konzept entwickeln.

Als mögliche Einsatzbereiche nennt die AfD die Reinigung von Plätzen, Parks und Spielplätzen, die Grünpflege, einfache Arbeiten beim Winterdienst sowie die Mithilfe in städtischen Einrichtungen, Unterkünften und bei Veranstaltungen. Auch der städtische Betriebshof könnte einbezogen werden.

Gesetz erlaubt Arbeitspflicht

Grundsätzlich ist das rechtlich möglich. Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes erlaubt gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten. Arbeitsfähige, nicht mehr schulpflichtige und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte können zur Teilnahme verpflichtet werden.

Die Tätigkeiten müssen zumutbar sein und dem Allgemeinwohl dienen. Gezahlt wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde. Wer eine zugewiesene Arbeit ohne wichtigen Grund ablehnt, muss nach vorheriger Belehrung mit Leistungseinschränkungen rechnen.

Gegenleistung für Unterstützung?

Der Vorschlag dürfte bei vielen Bürgern Zustimmung finden. Sie empfinden es als gerecht, wenn arbeitsfähige Empfänger staatlicher Leistungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch etwas für die Gemeinschaft leisten.

Nach Angaben der AfD gab Langenfeld 2025 rund 3,66 Millionen Euro für Leistungen und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Hinzu kamen mehr als 174.000 Euro für Sprachkurse, Bildungsangebote und soziale Betreuung.

Gemeinnützige Tätigkeiten könnten zudem Tagesstruktur, Spracherwerb und Integration fördern. Zu direkten Einsparungen führen sie allerdings nicht: Die Teilnehmer behalten grundsätzlich ihren Anspruch auf staatliche Leistungen.

Hilfe, wo Aufgaben liegen bleiben

Die genannten Einsatzbereiche treffen einen wunden Punkt. Bei der Sauberkeit, Grünpflege und Unterhaltung öffentlicher Anlagen stößt die Stadt teilweise an personelle oder finanzielle Grenzen. Auch Bürger beklagen immer wieder verschmutzte Plätze und ungepflegte Bereiche.

Wenn zusätzliche Kräfte bisher unerledigte Arbeiten übernehmen, wäre das nicht zwangsläufig mit einem Personalabbau verbunden. Spielplätze könnten häufiger gereinigt, Grünanlagen besser gepflegt und Freizeitflächen schneller von Müll befreit werden.

Voraussetzung wäre, dass keine regulären Stellen oder Aufträge an Unternehmen ersetzt werden. Die Stadt müsste genau festlegen, welche Leistungen wirklich zusätzlich erbracht werden.

Warum nur Asylbewerber?

Eine Schwäche des Antrags ist die Beschränkung auf Asylbewerber. Wenn arbeitsfähige Menschen für staatliche Unterstützung eine Gegenleistung erbringen sollen, stellt sich die Frage, warum das nicht ebenso für andere arbeitsfähige Leistungsbezieher gelten soll.

Allerdings gelten dafür andere Vorschriften. Empfänger der Grundsicherung können bereits über das Jobcenter in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Sie lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres in das städtische Asylbewerber-Konzept einbeziehen.

Der Begriff Sozialhilfeempfänger wäre dabei ungenau: Klassische Sozialhilfe erhalten überwiegend Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Ein Vergleich wäre vor allem mit arbeitsfähigen Grundsicherungsempfängern sinnvoll.

Kosten und Organisation fehlen

Offen bleibt auch, wie hoch der Aufwand wäre. Die Teilnehmer müssten ausgewählt, eingewiesen, ausgerüstet und beaufsichtigt werden. Hinzu kommen Arbeitsschutz, Versicherung, Transport und mögliche Sprachprobleme.

Der Antrag enthält weder eine Kostenberechnung noch Angaben dazu, wie viele Asylbewerber tatsächlich infrage kommen. Auch ist nicht jede vorgeschlagene Tätigkeit automatisch zulässig: Reguläre Beschäftigte und private Unternehmen dürfen nicht verdrängt werden.

Sinnvoll wäre deshalb zunächst ein Pilotprojekt. Dabei könnte geprüft werden, welche zusätzlichen Aufgaben erledigt werden, welche Kosten entstehen und ob die Teilnehmer beim Spracherwerb und beim Einstieg in reguläre Arbeit profitieren.

Der AfD-Antrag greift eine Frage auf, die viele Bürger beschäftigt. Gemeinnützige Einsätze könnten Langenfeld dort entlasten, wo Aufgaben liegen bleiben. Ob daraus aber ein gerechtes, rechtssicheres und wirtschaftliches Modell wird, hängt von Einzelheiten ab, die bislang offen sind.

Quelle: Stadt Langenfeld
Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de

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