Langenfeld blitzt jetzt doppelt: mehr als 44.000 Tempoverstöße pro Jahr

Langenfeld hatte im vergangenen Jahr im Rahmen einer Kooperation mit Monheim ein eigenes semistationäres Messgerät angeschafft. Seitdem überwachen Stadt und Kreis die Autofahrer parallel. Über die Messungen des Kreises hatten wir kürzlich berichtet. Nun hat die Stadt auf eine Anfrage von anzeiger24.de die Bilanz ihrer eigenen Geschwindigkeitsüberwachung vorgelegt.

Langenfelder Blitzer registriert mehr als 10.000 Verstöße in neun Monaten

Das städtische Messgerät ist seit dem 4. September 2025 an jedem Kalendertag im Einsatz. Dabei wurden bis Ende Mai 2026 insgesamt 10.395 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.

Aus Verwarnungs- und Bußgeldern nahm die Stadt in dieser Zeit 386.105 Euro ein. Den Einnahmen stehen nach Angaben der Verwaltung allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten von 43.543 Euro für den Zeitraum September 2025 bis März 2026 sowie eine monatliche Bruttomiete von 10.953,95 Euro gegenüber.

Vergleich mit dem Kreis: Kreis registriert deutlich mehr Verstöße

Der Kreis Mettmann hatte für Langenfeld zuletzt 31.438 Geschwindigkeitsverstöße – durchschnittlich rund 2.620 pro Monat festgestellt.

Eine exakte Aufschlüsselung seiner Einnahmen für Langenfeld ist technisch nicht möglich. Überschlägig ergibt sich jedoch ein Anteil von rund 1.3 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise etwa 108.300 Euro pro Monat.

Im Verhältnis dazu kommt die Stadt zusätzlich auf durchschnittlich 1.155 Verstöße/ Monat und rund 42.900 Euro Einnahmen/ Monat.

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Ein unmittelbarer Vergleich der Effektivität ist allerdings nur eingeschränkt möglich, weil unterschiedliche Messstellen, Einsatzbedingungen und Messsysteme zugrunde liegen.

Übers Jahr gerechnet ergibt sich damit eine bemerkenswerte Bilanz: rund 44.000 Tempoverstöße und mehr als 1,8 Millionen Euro Verwarnungs- und Bußgelder aus den Messungen von Stadt und Kreis zusammen.

Diese Werte stellen allerdings eine Hochrechnung dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können je nach Zahl der Einsätze, Messstellen und Verkehrsaufkommen abweichen. Zudem ist der Langenfelder Anteil an den Einnahmen des Kreises lediglich überschlägig berechnet.

Und wer bekommt die Einnahmen?

Die Einnahmen verbleiben stets bei der Behörde, die die Messung durchgeführt hat. Das heißt: Die Verwarnungs- und Bußgelder aus den städtischen Messungen fließen in die Stadtkasse, während die Einnahmen aus den Messungen des Kreises beim Kreis Mettmann verbleiben.

Quelle: Stadt Langenfeld / Kreis Mettmann
Bericht: LT

Fotos/Video: anzeiger24.de – KI generiertes Foto


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