24 Barbershops in Leverkusen und Langenfeld zeitgleich überprüft

Da kam einiges ans Licht

Die Ordnungsämter in Leverkusen und Langenfeld kontrollierten im Rahmen einer koordinierten Aktion am Mittwochnachmittag, 6. März 2024, zeitgleich 24 Barbershops in beiden Städten. Die Kontrollen erfolgten gemeinsam mit der Gewerbeaufsicht, dem Ausländeramt, dem Zoll sowie der Polizei. Die Steuerfahndung Köln hat die Maßnahme im Rahmen der Steueraufsicht ebenfalls begleitet.

 

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Das kam dabei alles ans Licht!

 

In Leverkusen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 11 Betriebe. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln überprüfte dabei insgesamt 33 angetroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe haben wir erste Hinweise auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit festgestellt. Zum Teil werden Mitarbeiter für weniger als zehn Euro pro Stunde beschäftigt oder arbeiten bereits seit knapp zwei Monaten, ohne zur Sozialversicherung gemeldet zu sein“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. In je einem Fall gibt es zudem konkrete Anhaltspunkte auf den Missbrauch von Sozialleistungen und den Verstoß gegen Auflagen des Aufenthaltstitels.

 

In Langenfeld wurden 13 Barbier- und Friseur-Betriebe und zwei Nagelstudios überprüft, dabei bestand in sechs Betrieben der Verdacht eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung im Zusammenhang mit der Kassenführung, die Finanzfahndung geht dem weiter nach. In drei Fällen besteht der Verdacht des Verstoßes gegen die Handwerksordnung, hier wird die Gewerbeüberwachung die Sachverhalte mit der zuständigen Kammer abgleichen. Auch gegen die Preisangabenverordnung wurde in sechs Betrieben verstoßen, hier folgen nun Bußgeldverfahren. Auch in Langenfeld besteht in fünf Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, diese werden vom Hauptzollamt Düsseldorf weiter überprüft.

In einem überprüften Nagelstudio wurden drei Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, durch das Ausländeramt und die Polizei vorübergehend in Gewahrsam genommen und einer erkennungsdienstlichen Überprüfung zugeführt. Strafverfahren wurden in diesen Fällen eingeleitet. Zudem wurde eine illegale Wohnung in einem Keller gefunden, hier wird nun die Bauaufsicht weiter tätig.

 

Warum ein gemeinsames Zugreifen?

 

„Die gemeinsame Aktion soll sowohl der Stärkung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Abschreckung dienen, indem der Staat geltendes Recht durchsetzt und gewerbliche Strukturen durchleuchtet. Gleichzeitig soll auch die interkommunale Zusammenarbeit und die Kooperation verschiedener Behörden und Institutionen wie Zoll, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Steuerfahndung gestärkt werden“, erläutert Marcus Richter, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Leverkusen. Die Koordinierung der Aktion erfolgte auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Clan- und Bandenkriminalität.

 

Infos/Foto: Stadt Langenfeld

 

 

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