
In seiner kommenden Sitzung soll der Schulausschuss eine Vorlage beschließen, die den Weg für neue Regelungen bei den Elternbeiträgen ebnet. Die entsprechende Änderungssatzung liegt bereits zur Vorberatung im Schulausschuss vor und soll nach dessen Beschlussfassung vom Rat der Stadt auf der kommenden Sitzung beschlossen werden.
Die Änderungen betreffen die Beiträge für Kitas, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule (OGS) und sollen ab dem 1. August 2026 gelten.
Klarere Begriffe und neue Zuständigkeiten
Ein zentrales Ziel der Überarbeitung war mehr Verständlichkeit. So wird künftig statt „Eltern“ der Begriff „Personensorgeberechtigte“ verwendet – für alle, die rechtlich für ein Kind verantwortlich sind.
Neu ist auch: Bei getrennt lebenden Eltern im Wechselmodell können beide zur Zahlung herangezogen werden.
Beiträge: Was ändert sich konkret?
Die Beitragssätze selbst bleiben unverändert. Dennoch kann sich für Familien etwas ändern, denn die Berechnung des Einkommens wird angepasst. Künftig zählt das sogenannte Gesamt-Brutto-Jahreseinkommen. Dabei werden mehr Einkommensarten einbezogen, etwa Zuschläge, Einmalzahlungen oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Das kann dazu führen, dass Familien in eine andere Einkommensstufe eingruppiert werden.
Entlastungen für Familien
Gleichzeitig sieht die neue Satzung aber auch Entlastungen vor. So wird die Beitragsbefreiung ausgeweitet: Künftig sind auch Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag grundsätzlich von Beiträgen befreit. Außerdem greift die Beitragsfreiheit früher: Kinder sind bereits ab dem Kindergartenjahr beitragsfrei, in dem sie vier Jahre alt werden – und nicht erst im letzten Jahr vor der Einschulung.
Zahlungsregeln bleiben bestehen
Die grundsätzlichen Zahlungsmodalitäten bleiben gleich, werden aber klarer formuliert. Beiträge sind weiterhin monatlich im Voraus zu zahlen und grundsätzlich als voller Monatsbetrag fällig – unabhängig davon, ob das Kind die Einrichtung tatsächlich besucht, etwa wegen Krankheit, Ferien oder Streik.
Änderungen in der Offenen Ganztagsschule
Auch für die Offene Ganztagsschule gibt es Anpassungen. Hintergrund ist unter anderem der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab August 2026.
Künftig wird die Teilnahme verbindlicher: In der Regel müssen Kinder bis 15 Uhr anwesend sein. Zudem werden Anmeldung, Beiträge und Kündigungsfristen klarer geregelt.
Die geplante Änderungssatzung bringt vor allem mehr Klarheit und passt die Regeln an aktuelle gesetzliche Vorgaben an. Die Beitragssätze selbst bleiben gleich. Je nach Einkommen kann sich für einzelne Familien dennoch etwas ändern – nach oben oder nach unten. Entscheidend ist nun die Beratung in den Ausschüssen und die abschließende Entscheidung des Rates.
Quelle: Stadt Langenfeld
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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