Entkriminalisierung von Schwarzfahrern: Rheinbahn fährt andere Schiene

Ratsbeschluss: Warum das Verkehrsunternehmen keine Strafanzeigen mehr stellt

Deutschland diskutiert derzeit die Frage: Sind Schwarzfahrer „Kriminelle“ und begehen eine Straftat, die weiterhin mit Gefängnis geahndet werden soll? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Gesetz, das übrigens aus dem Jahr 1935 stammt, ändern. Und während die Debatte immer mehr Fahrt aufnimmt, hat die Rheinbahn bereits ihr eigenes System geschaffen – auf Drängen der lokalen Politik.

 

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Mehrheit stimmte für Antrag der Linken

Was viele vielleicht nicht (mehr) wissen: Der Stadtrat in Düsseldorf hat im Juni 2023 beschlossen, dass das kommunale Verkehrsunternehmen auf die Strafverfolgung verzichten solle, wenn Personen ohne Ticket in Bus und Bahn erwischt werden.

 

Ein entsprechender Antrag von Die Linke fand mit den Stimmen von FDP, Grünen, SPD und der Partei-Klima-Fraktion (s. Protokoll) eine entsprechende Mehrheit. Nur CDU und AfD stimmten dagegen.

Der Beschluss gilt nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern auch den Kreis Neuss und den Kreis Mettmann.

Doch wie funktioniert das in der Praxis? Wir haben nachgefragt.

 

Rheinbahn-Modell: Was machen die Kontrolleure im Falle einer Überführung?

Im Falle einer Überführung wird keine Strafanzeige mehr gegen Schwarzfahrer erstattet, sagt uns eine Pressesprecherin auf Anfrage. „Bereits vor der Einstellung der Strafanzeigen galt eine interne Kulanzregelung, wonach erst ab dem dritten Vorfall innerhalb von 18 Monaten eine Strafanzeige gestellt wurde.“

 

Das bedeutet natürlich nicht, dass jetzt ein „Freifahrtschein“ für die Beförderungserschleichung ausgestellt wurde. Denn nach wie vor wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, wenn man ohne gültiges Ticket einkassiert wird. „Sollte das Entgelt nicht fristgerecht beglichen werden, erfolgt weiterhin die Übergabe an ein Inkassounternehmen“, erklärt die Unternehmenssprecherin weiter.

 

Dann könnte also bei Zahlungs-Weigerung ggf. ein gerichtliches Mahnverfahren oder am Ende doch ein Gerichtsverfahren drohen. Doch ein Teil der Schwarzfahrer sind angeblich Menschen, die sich einfach kein Ticket leisten können, zum Beispiel Wohnungslose. Gerade diese betroffene Gruppe soll durch die Reform ja „entkriminalisiert“ werden. Wie hoch dieser Anteil ist (etwa im Vergleich zu denen, die wirklich vorsätzlich kein Ticket ziehen, obwohl sie es sich leisten könnten), darüber führt die Rheinbahn keine Erhebungen.

 

Was aber passiert dann mit den Bedürftigen, bei denen selbst durch ein Inkassounternehmen kein Geld eingetrieben werden kann? Dazu erklärt die Pressesprecherin: „Wohnungslose werden ‚ohne festen Wohnsitz‘ aufgenommen, sodass kein Mahnverfahren eingeleitet wird. Die Forderungen sammeln wir und treten sie in einem regelmäßigen Prozess einmal im Monat an ein Inkassounternehmen ab.“

 

2,5 Prozent der Kontrollierten ohne Ticket – aber steigende Tendenz

Immerhin: Die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste ist ehrlich: Der Anteil an Personen, die gegenüber Kontrolleuren keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, liegt bei 2,5 Prozent.

Allerdings gäbe es eine „leicht steigende Tendenz in den vergangenen drei Jahren“, sagt die Rheinbahn-Vertreterin. Jedoch lasse sich „ein direkter Zusammenhang mit dem Wegfall der Strafanzeigen aus unserer Sicht nicht ableiten“, denn es spielen mehrere Faktoren eine Rolle: „Der Anstieg ist unter anderem auf intensivierte Kontrollen sowie verändertes Nutzungsverhalten, zum Beispiel durch das Deutschlandticket, zurückzuführen. Eine isolierte Wirkung des Wegfalls der Strafanzeigen ist statistisch nicht eindeutig belegbar und wird daher auch nicht ausgewertet.“

 

Was aber klar ist: Schwarzfahrer richten finanzielle Schäden bei den Verkehrsunternehmen an. Die Einnahmeverluste durch Schwarzfahrer schätzt die Rheinbahn auf jährlich rund 4 Millionen Euro. „Diese Mindereinnahmen müssen im Rahmen der öffentlichen Finanzierung über Steuergelder kompensiert werden“, heißt es weiter.

 

Sollte es da also nicht Maßnahmen mit einer abschreckenden Wirkung geben? Ja, aber es muss ja nicht gleich Gefängnisstrafe sein, meinen die Befürworter zur Abschaffung der alten Regel. Denn das koste nur unnötig viel Geld und Ressourcen bei der Justiz und den Behörden. Eine Herabstufung auf eine Ordnungswidrigkeit würde auch genügen.

 

Bericht: KA
Foto/Montage: anzeiger24.de / KI generiert 

 

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