Arbeitspflicht für Asylbewerber: Was sagt die Stadt Langenfeld?

Stadt Essen und Saale-Orla-Kreis preschen vor – Ist das rechtlich auch zulässig?

Im thüringischen Saale-Orla-Kreis ist der Landrat Christian Herrgott (CDU) vorgeprescht. Und auch die Ruhrstadt Essen prüft jetzt eine Umsetzung der Maßnahme: Arbeitsfähige Asylbewerberinnen und -bewerber sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden, erklärt Sozialdezernent Peter Renzel in der Neuen Ruhr Zeitung: „Bereits jetzt leisten viele Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften in der Stadt freiwillig gemeinnützige Arbeit, beispielsweise in der Grünpflege oder bei der Reinigung der Einrichtungen. Arbeit diene der Tagesstruktur und helfe beim Spracherwerb“, heißt es in dem Bericht: „Es ist der richtige Weg, das verpflichtend zu machen“, so Renzel. Der thüringische Landrat Herrgott will sogar Leistungen kürzen, sollten die Betroffenen ihrer „Verpflichtung“ nicht nachkommen.

 

Wäre das nun ein Mustermodell für weitere Städte? Wir fragen im Rathaus Langenfeld nach…

 

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Stadt Langenfeld zahlt 1,05 Euro – „Kein Zwang“ notwendig 

Christian Benzrath, stellvertretender Fachbereichsleiter Soziales und Ordnung, erklärt uns: „In Langenfeld bietet die Stadt den nicht anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen der Gemeinnützigen oder zusätzlichen Tätigkeiten (GZT) eine Vergütung für Arbeiten rund um die Unterkunft (Waschdienste, Reinigung der Außenanlagen, Reinigung der Gemeinschaftsräume etc.). Diese werden mit 1,05 Euro/Std. vergütet [Anm.d.Red.: Im Saale-Orla-Kreis sollen die Flüchlinge laut Landrat Herrgott eine stündliche Aufwandsentschädigung von 80 Cent erhalten] und werden gerne angenommen. Es bedarf also keiner Zwangsmaßnahmen, um solche Tätigkeiten zu besetzen. Zurzeit arbeiten so etwa 40 Personen. Mit der Anerkennung fallen die Personen dann in die Zuständigkeit des Jobcenters ME.“

 

Wann dürfen Asylbewerberinnen und -bewerber überhaupt arbeiten? „Jobturbo“ für Flüchtlinge

Doch was ist mit dem nicht gemeinnützigen Arbeitsmarkt? Es heißt ja immer: Asylbewerberinnen und -bewerber dürfen per Gesetz überhaupt nicht arbeiten – auch wenn sie wollen? Nicht ganz. Rechtlich haben sie durchaus die Möglichkeit, eine Arbeit aufzunehmen – unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Dazu sagt die Stadt Langenfeld: „Über den Zugang der in Langenfeld wohnenden Asylbewerberinnen und -bewerber zum Arbeitsmarkt entscheidet der Kreis Mettmann als Ausländerbehörde.“

 

Bürgermeister Frank Schneider weist ergänzend auf das Thema Jobturbo der Bundesregierung hin, das auch auf Kreisebene über das Jobcenter dafür sorgen soll, dass mehr Geflüchtete frühzeitiger in Arbeit kommen: „Auf diese Weise entsteht eine klassische Win-Win-Situation, bei der auf der einen Seite die Wirtschaft den Fachkräftemangel schultert und auf der anderen Seite den Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, ermöglicht wird, bei uns sozial Fuß zu fassen. Zudem gibt es keine effektivere Integrationsmöglichkeit, als Menschen im Arbeitsleben zusammenzubringen.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: Pixabay / Montage: anzeiger24.de 

 


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