Kein charmanter Wecker! Aber nur ein Einzelfall, oder?
Eine Leserin hat uns kontaktiert, weil sie durch eine Lärmbelästigung in den frühen Morgenstunden „unsanft“ geweckt wurde. Ihre Frage: Warum leert die Stadt morgens um 5.30 Uhr die Mülleimer am Marktplatz? Zugegeben, da schlafen bestimmt die meisten Anwohner noch. Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt und schnell eine Rückmeldung erhalten, die beruhigen dürfte:
Der städtische Pressesprecher Andreas Voss hat beim Betriebshof nochmal nachghakt: Der bestätiigt, dass „die Müllabfuhr grundsätzlich nicht vor 7 Uhr in Wohngebiete fahren soll.“ Da aber auch private Abfallbeseitigungs-Unternehmen oder Hausmeister-Dienste im Einsatz sind und solche Dienstleistungen vornehmen, könnte es sich im oben beschriebenen Fall eventuell um ein solches Unternehmen handeln, ergänzt der Pressesprecher und erklärt: „Es besteht im Wiederholungsfall die Möglichkeit, eine Lärmbelästigung beim städtischen Ordnungsamt zur Anzeige zu bringen. Dies sollte unter Angabe von Namen, Adresse, Uhrzeit und im Optimalfall eines Kennzeichens oder zumindest eines Firmenlogos o.ä. erfolgen. Die E-Mail-Adresse lautet ordnungsamt@langenfeld.de.“
Bleibt zu hoffen, dass das nicht erforderlich sein wird.
Bericht/Foto: Bettina Lyko, Foto Müll: pixabay
