Alkohol und E-Scooter gehören nicht zusammen

Die Gefahr der Kombination von Alkoholkonsum und dem Benutzen von E-Scootern bekamen zwei Fahrzeugführer in Langenfeld am vergangenen Freitag, 26. Januar 2024, deutlich zu spüren: Gegen 16.45 Uhr befuhren ein 35-jähriger Odenthaler und ein 39-Jähriger aus Ruppichteroth mit zwei geliehenen E-Scootern die Straße Hardt in Langenfeld in Richtung Solingen. Zuvor hätten sie in der Langenfelder Innenstadt Alkohol getrunken und seien auf dem Weg zurück zu ihrem Hotel gewesen, gaben sie gegenüber der Polizei an. Und so konnten beide ihre Fahrzeuge nur noch in Schlangenlinien fortbewegen, wobei der 35-Jährige mit dem Scooter zu Boden stürzte und sich hierbei blutende Gesichtsverletzungen zufügte. Doch das reichte nicht sie von der Weiterfahrt abzuhalten. Sie setzten ihre Fahrt fort, wurden jedoch durch Streifenwagenbesatzungen der Polizeiwache Langenfeld kurz darauf angehalten und kontrolliert: zirka 1,4 Promille und 1,2 Promille hatten der gestürzte und der zweite Fahrer intus – also deutlich über der zulässigen Menge von 0,5 Promille. 

Gegen beide Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Nach der Entnahme von Blutproben zur Beweissicherung konnten sie den weiteren Weg zum Hotel fortsetzen, dieses Mal jedoch zu Fuß.

Die Polizei Mettmann weist nochmal darauf hin, dass die Benutzung von elektrisch betriebenen Scootern den gleichen Reglementierungen bezüglich des Alkoholkonsums unterliegen (keinesfalls mehr als 0,5 Promille!) wie das Benutzen anderer Kraftfahrzeuge.

 

Infos/Foto: Kreispolizei Mettmann

 

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